Kerzen an der Unfallstelle in Luttach
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Gericht

Verkürztes Verfahren nach tödlichem Unfall

Mehr als drei Jahre nach einem Verkehrsunfall in Luttach in Südtirol mit sieben Toten und mehreren teilweise schwer Verletzten steht das weitere gerichtliche Vorgehen gegen den 29-jährigen Unfalllenker fest: Über ihn soll in einem sogenannten verkürzten Verfahren geurteilt werden.

Es war bereits erwartet worden, dass die Verteidigung einen entsprechen Antrag auf ein solches verkürztes Verfahren einbringen wird. In Italien gibt es die Möglichkeit für ein solches Prozedere. Nun müssen sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Details der Anklage und das Strafmaß einigen. Dies muss dann vom Voruntersuchungsgericht abgesegnet werden, das am 29. Juni erneut zusammenkommen soll.

Die Voraussetzungen für ein verkürztes Verfahren sind, dass der Angeklagte geständig ist und die Opfer zivilrechtlich bereits entschädigt worden sind. Beides war in dem Fall gegeben. Im Gegenzug ist ein verringertes Strafmaß für den Beschuldigten vorgesehen.

Außergerichtliche Einigung auf Entschädigungssumme

Im Dezember 2021 hatten sich Angehörige und Opfer mit der Versicherung des Unfallfahrers außergerichtlich auf eine Entschädigungssumme geeinigt – mehr dazu inEinigung auf Schadenersatz nach Horrorunfall. Die Versicherung zahlte den Opfern und den Hinterbliebenen zehn Millionen Euro Schadenersatz aus.

Der 29-Jährige war in der Nacht auf den 5. Jänner 2020 offenbar betrunken in die Gruppe von jungen deutschen Skitouristen gerast. Sechs waren sofort tot, eine Frau starb später im Krankenhaus. Sie waren zuvor aus einem Shuttlebus ausgestiegen und überquerten die Straße, als es zu dem Unfall kam. Die meisten Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen.

Wrack des Unfallwagens nach dem verheerenden Unglück in Luttach
Carabinieri

Lenker dürfte alkoholisiert und zu schnell gewesen sein

Nach Einschätzung eines gerichtlichen Gutachters dürfte der Lenker mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h unterwegs gewesen sein, statt der erlaubten 50 km/h. Er hatte 1,97 Promille im Blut. Ein Gutachten hatte den jungen Mann im August 2020 andererseits teilweise entlastet. Demnach dürfte ein Teil der Touristengruppe in der Unfallnacht nicht den Zebrastreifen benützt haben. Außerhalb des Lichtkegels im Bereich des Zebrastreifens seien Personen „nur schemenhaft“ zu erkennen gewesen, hieß es – mehr dazu in Gutachten entlastet Unfallfahrer teilweise.

Einer der Schwerverletzten bzw. dessen Familie hat inzwischen auch eine zivilrechtliche Schadenersatzklage auf 3,7 Millionen Euro gegen jenen Busfahrer eingebracht, der die Urlauber zu ihren Unterkünften gefahren hatte – mehr dazu in Luttach: Deutsches Opfer verklagt Busfahrer.