Ein Südtiroler Anwalt erstattet im Auftrag des schwer verletzten Opfers Anzeige gegen den Busfahrer, der die jungen Leute damals nach Mitternacht zu ihren Unterkünften gefahren hatte. Ihm werden zwei Sachen vorgeworfen: Er soll die Skiurlauber in eine bedrohliche Situation gebracht haben, weil er den Bus so parkte, dass die Insassen die Straße zu ihrer Pension überqueren mussten, anstatt zu wenden und auf der anderen Straßenseite stehen zu bleiben.
Außerdem habe er nach Ansicht der Kläger wegen des heranrasenden Pkw fatalerweise die Lichthupe statt des Warnblinkers betätigt und so den Autofahrer geblendet. Dieser habe deshalb nach rechts gelenkt und sei in die Gruppe gefahren. Ohne das Manöver hätte das Auto womöglich nur zwei oder drei Touristen, die sich zu dem Zeitpunkt genau mitten auf dem Zebrastreifen befanden, erfasst, mutmaßen die Kläger. Die Zivilverhandlung in Bozen findet am 26. Januar statt.
Der Urlauber war in der Nacht auf den 5. Januar 2020 zusammen mit anderen deutschen Skitouristen im Südtiroler Ahrntal von einem Auto erfasst worden. Dabei starben sieben Menschen, sieben weitere wurden teils schwer verletzt. Gegen den einheimischen Lenker des Wagens wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr Anklage erhoben; er soll betrunken und zu schnell gewesen sein.
Anfang April schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den 29-jährigen Unfalllenker offiziell ab – mehr dazu in Luttach: Ermittlungen abgeschlossen.
Opfer im Strafverfahren nicht beteiligt
Im Strafverfahren sind Opfer und Angehörige nicht mehr beteiligt, nachdem sie sich im vorigen Dezember auf eine Entschädigungssumme mit der Versicherung des Unfallfahrers geeinigt hatten. Für kommenden Montag ist in Bozen die erste Vorverhandlung anberaumt.