Die ÖVP verstieß laut dem Spruch des UPTS im Bundeskanzleramt gegen das Parteiengesetz, weil sie Einnahmen und Ausgaben der Tiroler „Jungbauernschaft/Landjugend“ nicht im Rechenschaftsbericht angegeben hat. Für den Parteien-Senat bestehen wie für den Rechnungshof keine Zweifel, dass die Landjugend ein Zweigvereine des Tiroler Bauernbunds und damit der ÖVP ist. Damit müssen Einnahmen und Ausgaben gemäß Parteiengesetz dem Rechnungshof gemeldet werden. Zur Strafe wurde eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verhängt.
Die Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend hatte im Zuge der Corona-Hilfen insgesamt 816.752,15 Euro an Förderung erhalten – mehr dazu in Jungbauern müssen Förderung zurückzahlen. Auch der Tiroler Seniorenbund musste rund 180.000 Euro aus dem Covid-Hilfsfonds an den Bund zurückzahlen. Nach einer Entscheidung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) sei der Verein der Volkspartei zuzurechnen, hieß es im Februar des Vorjahres vom zuständigen Ministerium – mehr dazu in Seniorenbund soll CoV-Gelder zurückzahlen.
Geldstrafen auch für SPÖ und Grüne
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt verhängte Strafen gegen ÖVP, SPÖ und Grüne. Die ÖVP muss wegen nicht oder zu spät gemeldeter Parteispenden Geldbußen in Höhe von insgesamt 35.400 Euro zahlen. Die SPÖ erhält für unzulässige Parteispenden und zu spät gemeldete Zuwendungen Strafen von 53.100 Euro aufgebrummt.
Auch die Grünen bekommen ihre erste Strafe für eine unzulässige Parteispende. Sie müssen 13.600 Euro an Geldbußen zahlen – mehr dazu in Parteifinanzen: Strafen für ÖVP, SPÖ und Grüne (news.ORF.at)