Sitz von Tiroler Landwirtschaftskammer und ÖVP-Bauernbund, wo auch die Jungbauernschaft/Landjugend ihr Landesbüro hat
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Politik

Jungbauern müssen Förderung zurückzahlen

Das Vizekanzleramt fordert von Tirols Jungbauernschaft und Landjugend erneut die Rückzahlung von Covid-Hilfen in der Höhe von rund 800.000 Euro. Im Falle einer Weigerung droht das Ministerium mit einer Musterklage. Bisher zahlte einer der geprüften 120 Orts- und Bezirksvereine die Förderung zurück.

Aus dem NPO-Fonds hatte die Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend im Zuge der Corona-Hilfen insgesamt 816.752,15 Euro erhalten. Dieses Geld forderte das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) später zurück, das wollten die Jungbauern aber nicht umsetzen.

Man sei keine Teilorganisationen der ÖVP, sondern lediglich eine ihr nahestehende Organisationen, argumentierte die Jungbauernschaft. Im Oktober reichte die Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend Unterlagen nach, um diesen Standpunkt zu untermauern – mehr dazu in CoV-Hilfen: Jungbauern wollen nicht zahlen.

Zahlungsaufforderung für 119 Ort- und Bezirksvereine

Das sei nicht gelungen, heißt es jetzt von Seiten des BMKÖS. Die Jungbauernschaft habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ihre Orts- und Bezirksvereine nicht dem Tiroler Bauernbund und damit auch nicht der ÖVP zuzurechnen seien.

119 Ort- und Bezirksvereine werden neuerlich zur Rückzahlung aufgefordert, Zahlungsfrist ist der 17. Jänner. Für den Fall, dass die Vereine die Rückzahlung verweigern, würden Vorbereitungen für Musterklagen getroffen, hieß es aus dem Vizekanzleramt.

Büro der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend im Gebäude, wo ÖVP-Bauernbund und Landwirtschaftskammer ihren Sitz haben
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In einer ersten Reaktion zeigte sich Bauernbunddirektor Peter Raggl über diese Entscheidung des Vizekanzleramtes betroffen. Man sei den rechtlichen Ausführungen, wonach es eine klare Trennung zwischen ÖVP und den Ortsvereinen der Jungbauernschaft/Landjugend gebe, nicht gefolgt.

Entscheidung über Seniorenbund vorerst vertagt

Bezüglich mehrerer Landesorganisationen des ÖVP-Seniorenbundes wurde eine Entscheidung neuerlich vertagt. Bei den Prüfungen der „Seniorenbund“-Landesorganisationen Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Wien und Vorarlberg geht es um Vereine, die formal gemeinnützig sind und damit beim NPO-Fonds antragsberechtigt waren.

Diese Vereine heißen gleich oder ähnlich wie entsprechende Teilorganisationen der ÖVP auf Landes-, Bezirks- und Ortsebene und weisen auch weitere Gemeinsamkeiten auf. Daraus ergebe sich die Möglichkeit, dass die gemeinnützigen Vereine und die jeweilige Teilorganisation als Einheit anzusehen sind. Damit wären die gemeinnützigen Vereine eine Teilorganisation der ÖVP und vom NPO-Fonds ausgeschlossen, so das BMKÖS.

Abschließende rechtliche Klärung ausstehend

Geprüft wurde daher in einem ersten Schritt, ob die Vereine und die jeweilige gleich- oder ähnlich lautende Teilorganisation eine klare rechtliche Trennung aufweisen. Dies konnten die geprüften Organisationen darlegen.

Auf Basis der bisherigen Judikatur sei keine eindeutige Beurteilung möglich. Maßgeblich sei auch die Frage, ob eine faktisch-wirtschaftlichen Einheit des jeweiligen gemeinnützigen Vereins und der entsprechenden Teilorganisation der ÖVP bestehe. Diese Frage habe aber auch nach Prüfung umfangreicher Unterlagen des Seniorenbundes nicht abschließend rechtlich geklärt werden können.

Vizekanzleramt will vorerst abwarten

Im nächsten Schritt müsste nun eine Gebarungsprüfung durchgeführt werden, im Zuge derer die Buchhaltung sowohl der Vereine als auch der entsprechenden Parteiorganisationen eingesehen werden müsste. Eine solche Prüfung wäre mit einem sehr hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Republik verbunden.

Da gleichzeitig beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) ein Verfahren anhängig ist, hat das Kogler-Ressort in Abstimmung mit der Finanzprokuratur nun entschieden, das Ergebnis des UPTS-Verfahrens abzuwarten, bevor weitere Schritte gesetzt werden.