Landesgericht Innsbruck
APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Chronik

Haftstrafen nach Überfall auf 82-Jährige

Am Innsbrucker Landesgericht sind am Mittwoch drei Männer von einem Schöffengericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Es ging um einen Angriff auf eine 82-jährige Frau im Sommer 2023. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Erstangeklagte wurde wegen seiner langen Liste an Vorstrafen zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Zweit- und der Drittangeklagte fassten je drei Jahre aus. Ende August 2023 wurde die 82-jährige Frau von zwei vermummten Männern in ihrem Haus überfallen. Die Täter erbeuteten damals nur ein wenig Bargeld – mehr dazu in Gnadenwald: Täter nach Überfall flüchtig.

Polizist führt Mann
ORF
Die Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Mehrere Wochen später wurden drei der Tat Verdächtige festgenommen. Sie mussten sich wegen des Verdachts des Raubes bzw. des Beitrages zum Raub verantworten – mehr dazu in Festnahmen nach Überfall auf 82-Jährige.

Angeklagte bekennen sich schuldig bzw. teilschuldig

Zwei der drei Angeklagten erklärten sich vor Gericht schuldig im Sinne der Anklage, wollten darüber hinaus aber keine Angaben machen oder Fragen beantworten. Der dritte Angeklagte zeigte sich ebenfalls reuig, bekannte sich aber nur teilschuldig. Letzterer sagte, dass ein Einbruch geplant gewesen sei und dass es ihm lieber gewesen wäre, wenn niemand zu Hause gewesen wäre.

Laut Anklage wurde das Opfer, eine damals 82-jährige Frau, nachdem die Türklingel ging und sie aufmachte, durch die offene Haustür in das Innere gedrängt. Zwei Täter seien vermummt gewesen. Bei dem Vorfall waren auch die Worte „Geld“ und „Überfall“ zu hören. Die Beute betrug nur 300 Euro.

Tippgeber stammte aus dem weiteren Bekanntenkreis

Ein Detail kam vor Gericht ans Licht. Das Opfer ist eine nahe Bekannte aus der Verwandtschaft des Zweitangeklagten. Er hatte demnach das Fluchtauto gefahren und den Hinweis gegeben, dass „da etwas zu holen sei“. Die Männer rechneten mit mehreren tausend Euro Beute.

Im Oktober folgten nach umfangreichen Ermittlungen die Festnahmen. Der Erstangeklagte hatte, wie es die Staatsanwältin formulierte, bereits „eine schöne Menükarte bei den Straftaten“. Der Raub in Gnadenwald erfolgte nur eineinhalb Monate nach einer bedingten Haftentlassung. Alle drei Angeklagten entschuldigten sich reumütig. Das Opfer hingehen war wegen seines Gesundheitszustandes nicht zur Verhandlung geladen worden.