Wie Anwalt Norbert Wess informierte, wurde der Antrag von Benko als Unternehmer Mittwochabend eingebracht. Damit wurde der wegen der Signa-Pleite schwer in Bedrängnis geraten Tiroler selbst aktiv.
Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte zuletzt gegen ihn beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag eingebracht. Diese Woche sollte der Insolvenzrichter bekanntgeben, ob diesem stattgegeben wird oder nicht und somit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht. Mitte Februar hatte eine sogenannte „Insolvenzeröffnungstagsatzung“ stattgefunden.
Bei nicht öffentlicher Sitzung nicht anwesend
Benko hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war auch nicht erschienen – mehr dazu in Gericht zu Benko: Entscheidung vertagt.
Antrag für Kreditschützer nicht überraschend
Der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) rechnete bereits am Dienstag damit, dass der Investor selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen könnte. Und zwar für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege – mehr dazu in Stunde der Wahrheit für Benko-Finanzlage.
„Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart – Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen“, hatte Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West, erklärt. Vorerst blieb nun offen, welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählte.