Landesgericht Innsbruck
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Wirtschaft

Gericht zu Benko: Entscheidung vertagt

Nach dem Insolvenzantrag der Finanzprokuratur gegen Signa-Gründer Rene Benko ist Dienstagvormittag am Landesgericht Innsbruck die Tagsatzung über die Bühne gegangen. Nach einer Stunde war die Verhandlung wieder zu Ende. Eine Entscheidung wurde vertagt, weil noch weitere Urkunden vorzulegen seien.

Am frühen Nachmittag gab das Landesgericht bekannt, dass eine Entscheidung noch nicht möglich sei, da seitens der Parteien noch weitere Urkunden vorzulegen seien. Dazu wurde den Parteien vom Insolvenzrichter eine Frist bis 5. März eingeräumt.

Benko war zu dem Termin – wie erwartet – nicht erschienen. Weder Insolvenzrichter Hannes Seiser noch die Anwälte Benkos sowie der Vertreter der Finanzprokuratur, Anselm Fuchsbauer, gaben im Anschluss – wie auch zu Beginn der Tagsatzung – Statements ab. Das Medieninteresse am Landesgericht war zwar durchaus vorhanden, aber nicht außergewöhnlich groß, was wohl auch mit dem angenommenen Nichterscheinen Benkos zu tun hatte.

Gericht prüft Benkos Zahlungsfähigkeit

Nachdem die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich beim Insolvenzgericht am Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen Signa-Gründer Rene Benko eingebracht hat, findet am Dienstag die Insolvenzeröffnungstagsatzung statt. Dabei geht es um die Frage, ob Benko zahlungsfähig ist oder nicht.

Ist Benko zahlungsfähig oder nicht?

In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

KSV1870 erwartet keine rasche Entscheidung

Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) erwartete unterdessen keine rasche Entscheidung. Vielmehr werde eine solche wohl einige Wochen in Anspruch nehmen, gab Regionalleiter Klaus Schaller in einer Aussendung am Dienstagnachmittag bekannt. Seiser habe als erfahrener Insolvenzrichter nun zu beurteilen, ob der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit tatsächlich vorliege. Dazu habe er eine beträchtliche Menge an Unterlagen zu sichten und entsprechend zu werten, so Schaller.

Benko müsse dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt, sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem „Kurier“: „Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen.“