Schriftzug Oberlandesgericht und Landesgericht
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OLG: Kündigung von Andreas Steibl war rechtens

Der ehemalige Geschäftsführer des Tourismusverbandes Ischgl-Paznaun, Andreas Steibl wird jetzt doch gekündigt. Er ging vor Gericht und bekam zunächst recht. Das Oberlandesgericht entschied nun aber, dass die Kündigung gerechtfertigt war.

Bereits 2021 war der langjährige Geschäftsführer nach Meinungsverschiedenheiten gekündigt worden. Er trat dagegen vor Gericht und bekam recht. Anschließend ging der TVB-Aufsichtsrat in Berufung. Am Montag wurde die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) bekannt.

Rechtsstreit ging für TVB aus

Der Aufsichtsrat des Tourismusverbands Ischgl-Paznaun bekam vom OLG nun recht. Die Kündigung gegen Andreas Steibl – die bereits im September 2021 ausgesprochen wurde – ist damit rechtens. Andreas Steibl war in der Zwischenzeit juristisch gegen die Kündigung vorgegangen und hatte vorläufig auch recht bekommen. Der TVB musste daraufhin ein Jahresgehalt an Steibl zurückzahlen. Der blieb zwar in einem aufrechten Dienstverhältnis, wurde allerdings dienstfrei gestellt.

Gehaltszahlungen fließen an TVB zurück

Der Tourismusverband ging in Revision und bekam jetzt recht. Steibl muss nun zurückzahlen, was er seit seiner Kündigung vom TVB bekommen hat, zuzüglich der Zinsen. In einer ersten Stellungnahme des Tourismusverbandes hieß es, dass sämtliche Aufwendungen nun an den Verband zurückfließen würden und damit wieder der gesamten Region und allen Mitgliedern zur Verfügung stünden.

Erfolgt keine weitere Revision binnen vier Wochen bleibt die Kündigung rechtens. Eine Stellungnahme von Andreas Steibl lag bisher nicht vor.