Abgesperrter Weg, Uferpromenade, im Hintergrund Polizisten
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Toter Bub: U-Haft erneut verlängert

Das Landesgericht Innsbruck hat am Montag die Untersuchungshaft über den Vater des Sechsjährigen, der Ende August letzten Jahres in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, verlängert. Begründet wurde das mit Tatbegehungsgefahr.

Das Landesgericht begründete seine Entscheidung wegen des „dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat“. In zwei Monaten wird erneut über die Verlängerung der Untersuchungshaft entschieden. Vonseiten der Staatsanwaltschaft hieß es am Montag, dass die Vernehmungen abgeschlossen, mehrere Gutachten, wie eine Telefonauswertung aber noch ausständig seien. Bis Herbst sollen die Ermittlungen abgeschlossen sein.

Stellungnahme des Verteidigers

Wie der Anwalt des Mannes am Montag mitteilte, sei die Untersuchungshaft nicht deshalb verlängert worden, weil sein Mandant schuldig sei, sondern da nach Ansicht des Gerichts zu befürchten sei, dass er in Zukunft eine Straftat gegen fremde Personen begehen könnte. Sein Mandant weise die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin entschieden zurück, betonte der Anwalt.

leerer Kinderwagen an abgesperrter Uferpromenade
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OGH wies Grundrechtsbeschwerde des Verteidigers zurück

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zuletzt eine Grundrechtsbeschwerde des Verteidigers des tatverdächtigen Vaters zurückgewiesen – mehr dazu in Toter Bub: OGH weist Beschwerde zurück. Die Verteidigung hatte die Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Innsbruck erhoben, wonach der Mann weiter in U-Haft bleiben muss.

Die Grundrechtsbeschwerde richtete sich gegen die vom Gericht angeführten Haftgründe. Der OGH wies dies jedoch im Mai zurück, die vom OLG bzw. dem Haftrichter subsumierte Tatbegehungsgefahr sei „nicht willkürlich“, vielmehr begründet erfolgt und daher nicht zu beanstanden.

Kitzbühler Ache, Uferbereich in St. Johann
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Mediale Berichte, wonach sich der Oberste Gerichtshof in irgendeiner Art und Weise inhaltlich mit dem Fall befasst und darüber geurteilt habe, seien nicht zutreffend, stellte ein Sprecher des Höchstgerichts gegenüber der APA klar und verwies auf die geltende Rechtsordnung.

Vater sprach von Raubüberfall auf Promenade

Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann sollte demnach in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein.

Danach sollte der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen – mehr dazu in Toter Bub: Vater bestreitet Mordverdacht. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.