Abgesperrter Weg, Uferpromenade, im Hintergrund Polizisten
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Chronik

Toter Bub: OGH weist Beschwerde zurück

Im Fall eines sechsjährigen Buben, der Ende August 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann aufgefunden worden war, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Grundrechtsbeschwerde des Verteidigers des tatverdächtigen Vaters zurückgewiesen.

Dies geht aus der im Rechtsinformationssystem RIS veröffentlichten Entscheidung hervor. Die Verteidigung hatte die Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Innsbruck erhoben, wonach der Mann weiter in U-Haft bleiben muss.

Tatbegehungsgefahr „nicht willkürlich“

Das Oberlandesgericht hatte ursprünglich Verdunkelungsgefahr sowie Tatbegehungsgefahr angenommen, wobei mittlerweile der U-Haftgrund der Verdunkelungsgefahr weggefallen ist. Gegen die Haftgründe richtete sich die Grundrechtsbeschwerde, über die die „Tiroler Tageszeitung“ zuerst berichtet hatte. Der OGH wies diese Beschwerde jedoch im Mai zurück, die vom OLG bzw. dem Haftrichter subsumierte Tatbegehungsgefahr sei „nicht willkürlich“, vielmehr begründet erfolgt und daher nicht zu beanstanden, sagte ein Sprecher des Höchstgerichtes zur APA.

Nicht mehr und nicht weniger habe der Oberste Gerichtshof erkannt. Mediale Berichte, wonach sich der Oberste Gerichtshof in irgendeiner Art und Weise inhaltlich mit dem Fall befasst und darüber geurteilt habe, seien nicht zutreffend, stellte der Sprecher klar und verwies auf die geltende Rechtsordnung.

Die Argumente des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht hatte laut der Entscheidung unter anderem von einem „auffallenden Maß an Kaltblütigkeit“ des Vaters gesprochen, von einem „akribisch vorbereiteten Mord“ sowie von einer bereits länger geplanten Tatausführung. Damit wurde die Abweisung der Beschwerde auf Verhängung bzw. Fortführung der U-Haft begründet. Die Tatbegehungsgefahr wurde angenommen, da offenbar angesichts seines Persönlichkeitsbildes und wegen der für ihn derzeitigen äußerst belastenden Situation die Gefahr gegeben sei, dass der Mann mit Gewalt gegen Mitmenschen reagieren könnte.

Verdächtiger bekennt sich nicht schuldig

Der Anwalt des Beschuldigten verwahrte sich indes gegen eine „Vorverurteilung und abenteuerliche Schlussfolgerungen“. Der Oberste Gerichtshof habe sich überhaupt nicht mit dem behaupteten Tatverdacht befasst und somit auch keine Entscheidung dazu getroffen, betonte auch er. Mit einer Entscheidung zur behaupteten Tat habe die Zurückweisung der Beschwerde nichts zu tun. Sein Mandant bleibe dabei, den Sohn nicht umgebracht zu haben.

Ende Mai war die Untersuchungshaft über den 38-Jährigen verlängert worden. Die nächste Haftprüfung findet Ende Juli statt.

Anfangs wurde von Raubüberfall ausgegangen

Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 38-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.