Abgesperrter Weg, Uferpromenade, im Hintergrund Polizisten
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Chronik

Toter Bub: Vater bestreitet Mordverdacht

Ende August ist ein sechsjähriger Bub in St. Johann in Tirol (Bezirk Kitzbühel) in der Kitzbüheler Ache ertrunken. Montagfrüh wurde der Vater des Kindes festgenommen. Er soll selbst für den Tod des Buben verantwortlich sein, teilte die Polizei mit. Der Vater wies über seinen Anwalt die Anschuldigungen als „völlig absurd“ zurück.

Wie an vielen anderen Tagen auch war der Vater damals in der Früh mit seinem Sohn, der im Kinderwagen saß, im Bereich der Redford-Promenade spazieren. Damals hieß es, dass der Mann von einem unbekannten Täter mit einer Flasche einen Schlag auf den Kopf erhalten habe, sodass er bewusstlos geworden sei.

Die Polizei nahm damals an, das geistig beeinträchtigte Kind dürfte selbst aus dem Kinderwagen gestiegen und in die Ache gefallen sein. Der Bub wurde 600 Meter flussabwärts tot auf einer Sandbank gefunden – mehr dazu in Toter Bub: Familie psychologisch betreut.

Vater soll für Tod des Kindes verantwortlich sein

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der 38-jährige Vater Montagfrüh festgenommen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen des Landeskriminalamtes bestehe der Verdacht, dass der angebliche Raubüberfall nicht stattgefunden hat und der Vater selbst für den Tod des Buben verantwortlich ist, hieß es.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, sagte unter Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren, dass man Erkenntnisse, die letztlich zu der Festnahme führten, nicht näher kommentieren werde. Die Ermittlungsergebnisse hätten sich jedenfalls so dargestellt, dass der angebliche Raub nicht stattgefunden haben dürfte. Weitere Ermittlungsansätze in Richtung eines eventuell doch vorhandenen Räubers würden derzeit nicht mehr verfolgt.

leerer Kinderwagen an abgesperrter Uferpromenade
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Zunächst nahm man an, dass der Bub aus dem Kinderwagen geklettert sei

Verdächtiger weist Vorwürfe entschieden zurück

Der Anwalt des Vaters teilte am Mittwochnachmittag mit, sein Mandant weise den Verdacht der Polizei, „er habe seinen Sohn in die hochwasserführende Kitzbüheler Ache geworfen, um ihn von seiner Krankheit zu erlösen, entschieden und als völlig absurd zurück“. Dafür gebe es keinerlei Beweise, so Verteidiger Hubert Stanglechner. Die von der Polizei vorgebrachten Indizien seien nicht tragfähig, der vorgebrachte Mordverdacht entspreche nicht der Wahrheit.

„Mein Mandant ist schockiert und zutiefst bestürzt, dass der Tatverdacht nun gegen ihn gerichtet wird. Gerade in der letzten Zeit hatte sich bei seinem Sohn, der am Syngap-Syndrom erkrankt war, eine Besserung eingestellt“, hieß es in der Stellungnahme des Anwalts. Für den Sohn sei auch eine „sehr gute Betreuungssituation erreicht worden“. Die Familie habe jedenfalls immer nach Lösungen für die Herausforderungen gesucht, die mit der Erkrankung verbunden sind. „Mein Mandant hat seinen Sohn – entgegen der behaupteten Vorwürfe – selbstverständlich nicht umgebracht“, betonte der Anwalt abschließend, der gleichzeitig um „eine menschliche Betrachtung des Sachverhalts“ und die „Beachtung der Unschuldsvermutung“ bat.

Ermittler: Verletzungen nicht mit Angriff kompatibel

Ins Visier der Ermittler kam der Vater offenbar vor allem deshalb, weil er die Flasche, mit der er angeblich niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen mitgeführt haben soll. Dies war offensichtlich bereits auf einem Videobild erkennbar gewesen. Außerdem habe er sein Handy in einen Abfallkübel geworfen.

Kitzbühler Ache, Uferbereich in St. Johann
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Der Bereich an der Kitzbüheler Ache in St. Johann wurde im vergangenen August von den Ermittlern genaustens durchsucht

Auch seien die Verletzungen nicht mit der kolportierten Tat in Einklang zu bringen gewesen. Zudem sei laut Medienberichten der Schrittzähler am Handy nicht zeitgerecht inaktiv gewesen und habe der Mann den angeblichen Räuber erst bei der zweiten Einvernahme genauer beschreiben können.

Staatsanwaltschaft sieht Mordverdacht

Der Mann wurde am Dienstag vom Landeskriminalamt in Anwesenheit seiner Verteidiger dazu befragt. Wie die Polizei mitteilte, habe er dabei den Verdacht in Abrede gestellt und sei bei seiner bisherigen Darstellung geblieben.

Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse von einem dringenden Verdacht des Mordes und der Vortäuschung einer Straftat aus. Das Landesgericht Innsbruck muss über die Verhängung der Untersuchungshaft entscheiden. Diese Entscheidung soll am Donnerstag fallen.