Obsteig Streit Geflügelbetrieb
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Landwirtschaft

Etappensieg für Gegner von Geflügelmast

Im Kampf gegen den umstrittenen Geflügelmastbetrieb in Obsteig (Bezirk Imst) haben Gegner einen Etappensieg erreicht. Das Landesverwaltungsgericht will vom Verfassunsgericht die Flächenwidmung überprüfen lassen. Ein Nachbar hatte Beschwerde eingelegt.

Die Beschwerde des Anrainers richtete sich gegen den Baubescheid. Diesen hatte die Gemeinde Obsteig aufgrund einer Flächenwidmung bewilligt. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) habe nun erkannt, dass die Widmung möglicherweise nicht rechtsgültig zustande gekommen sei, hieß es vom Rechtsanwalt des Nachbarn, Ewald Jenewein, gegenüber dem ORF Tirol.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) werde den Sachverhalt nun prüfen. „Wenn der VfGH zum Ergebnis kommt, dass diese Flächenwidmung rechtswidrig ist, wird er sie aufheben“, meinte Jenewein. Die Genehmigung für den Bau im Freiland, in dem der Geflügelmastbetrieb entstehen soll, müsse dann aufgehoben werden.

Flächenwidmung von Anfang an strittig

Die Prüfung einer Widmung durch den VfGH komme eher selten vor, sagte der Rechtsanwalt. Im konkreten Fall sei diese von Anfang an sehr strittig gewesen. Deshalb habe man umfangreiche Stellungnahmen eingebracht. Ein hydrogeologisches Gutachten hatte eine Beeinträchtigung der Trinkwasserquellen nicht ausgeschlossen – mehr dazu in Geflügelfarm: Sorge um das Trinkwasser.

Baustelle auf Wiese
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Das geplante Grundstück für den umstrittenen Bau eines Geflügelmastbetriebes befindet sich in der Nähe des Wohngebietes

Außerdem sei darauf hingewiesen worden, dass zum Beispiel Fachleute von der Bezirkshauptmannschaft Imst den Bau im Landschaftsschutzgebiet für rechtswidrig halten. Nichtsdestotrotz hatte der damalige Gemeinderat die Flächenwidmung beschlossen. Das LVwG habe nun Bedenken, dass Grundlagen richtig erhoben wurden, so Jenewein.

„Große Erleichterung“ für Anrainer

Der sei eine große Erleichterung für seinen Mandanten: „Weil wir damit jetzt die Hoffnung verbinden können, dass diese Flächenwidmung aufgehoben wird,“ sagte er. Möglicherweise habe man dann ein Landschaftsschutzgebiet, das erhalten bleibt und nicht mit einem so großen Hühnerstall verbaut wird.

Der geplante Bau des Geflügelmastbetriebes nahe des Obsteiger Siedlungsgebietes sorgt bereits seit Jahren für Diskussionen. Die Stallfläche soll laut Jenewein 850 Quadratmeter umfassen. Insgesamt sollten im fertigen Betrieb 22.000 Stück Hühner gemästet werden. Während ein umweltmedizinisches Gutachten nicht erstellt worden war, betonte ein Gutachten des Sprengelarztes zuletzt die gesundheitlichen Gefahren für die Menschen – mehr dazu in Obsteig: Kritik an geplantem Geflügelbetrieb.