Zwei Wölfe
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Politik

Wolf: Alle Parteien für Drei-Weidezonen-Plan

In der „Dauercausa Wolf“ zeichnet sich ein Allparteienkonsens ab, mit dem das Problem in den Griff bekommen werden soll. SPÖ, FPÖ, Liste Fritz und NEOS brachten einen Dringlichkeitsantrag ein, der eine Forderung nach drei Weidezonen enthält. ÖVP und Grüne wollen zustimmen.

ÖVP und Grüne bekundeten als Regierungsparteien bereits Zustimmung zum Vorschlag der Opposition. Demnach soll der Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt werden. Die Landesregierung will damit unter anderem überprüfen, ob das Vorhaben mit dem Europarecht in Einklang zu bringen ist.

Drei Weidezonen legen Vorgehen fest

Der Dringlichkeitsantrag der Opposition beinhaltet drei Weidezonen, diese bilden die Grundlage für eine Gesetzesänderung. In der ersten Zone sollen die großen Beutegreifer Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal vollständig geschützt sein. Die Zone zwei orientiert sich am aktuellen Tiroler Wolfsmanagement: Entnahme von Problemtieren nach Empfehlung der Expertenkommission. Für den dritten Bereich würde es eine Änderung des Jagdgesetzes benötigen, damit etwa verhaltensauffällige Wölfe innerhalb von 24 Stunden gejagt werden können.

Schnellere Beschlüsse für einen Abschuss

Stefan Brugger, Obmann von „Weidezone Tirol“, streute der Opposition bei der gemeinsamen Pressekonferenz am Donnerstag in Innsbruck jedenfalls Rosen. „Hier stehen die Männer, die in Sachen Wolf und Bär gehandelt haben“, meinte er. „Das Jagdgesetz gehört geändert, und es braucht schnellere Beschlüsse, um Abschüsse zu ermöglichen“, betonte Brugger. Die Kraft der Opposition und womöglich auch die bevorstehende Landtagswahl hätten dabei die Tiroler Landesregierung offenbar zum Umdenken gebracht.

Kritik und Lob für die ÖVP

Kämpferische Töne kamen auch von Tirols SPÖ-Vorsitzendem Georg Dornauer. „Ich bin für die Entnahme und den Abschuss von Wölfen“, sagte er und betonte im gleichen Atemzug, dass es nur mit der SPÖ, nicht aber mit Schwarz-Grün dauerhaft eine „wirkliche Lösung“ geben könne. Auch FPÖ-Partei- und Klubobmann Markus Abwerzger geißelte die ÖVP. Diese lege seit längerer Zeit eine „Vogel-Strauß-Mentalität“ an den Tag und hätte schon längst handeln können. Dass die ÖVP dem Antrag jetzt zustimmen will, wertete er hingegen positiv: „Mit diesem Antrag lassen sich jetzt gemeinsam gute Grundlagen schaffen.“ Ähnlich argumentierten auch Markus Sint, Klubobmann der Liste Fritz, und Andreas Leitgeb, Klubobmann-Stellvertreter von NEOS. „Die ÖVP wollte sich bisher keinen Zentimeter bewegen“, meinte etwa Sint, während Leitgeb herausstrich, dass die aktuelle schwarz-grüne Bewegung aus Wahlkalkül heraus entstanden sein könnte.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung wollen ÖVP und Grüne den Prüfantrag erweitern. Darin geht es unter anderem darum, ob eine gesetzliche Begriffsbestimmung für auffällige Wölfe, Bären, Luchse oder Goldschakale zulässig ist. Darüber hinaus sollen Rechtsexperten weiters klären, inwieweit die aufschiebende Wirkung bei Entnahmeentscheidungen aberkannt werden könne.

Politik unter Druck der Almbauern

In Tirol beherrscht das Thema Wolf wegen der vielen Schafsrisse regelmäßig die Schlagzeilen und lässt die Wogen hochgehen. Die Koalitionäre ÖVP und Grüne haben dabei unterschiedliche Gewichtungen. Vor allem die Bauernschaft kritisierte beständig die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Raubtiere abzuschießen. Um eine leichtere Entnahme bzw. Abschüsse von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli 2021 eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen – mehr dazu in Wolf ist offiziell zum Abschuss freigegeben.

Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es sollte unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid.

MATK118 gilt bereits als „Problemwolf“

Im Herbst 2021 lag schließlich ein konkreter Fall am Tapet. Das Fachkuratorium gab eine Empfehlung für einen Abschuss des „Problemwolfes“ MATK118 aus. Die Landesregierung verabschiedete schließlich die dafür notwendige „Gefährdungsverordnung“. Zu einem Abschuss kann es aber erst dann kommen, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden. Das Landesverwaltungsgericht in Tirol hob aber schließlich den Abschussbescheid des Landes für den Problemwolf nach Beschwerden von WWF und Ökobüro auf. Wölfe sollen in Tirol zudem teils besendert werden – nach einer Empfehlung des Fachkuratoriums – mehr dazu in Sender für Raubtiere: Bescheid erlassen.