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Wolf ist offiziell zum Abschuss freigegeben

Ein Bescheid der Tiroler Landesregierung erlaubt erstmals den Abschuss eines Wolfs. Jäger dürfen damit den Wolf mit der Bezeichnung 118 MATK bis Ende Dezember schießen. Dieser Wolf riss in mehreren Almgebieten mindestens 53 Schafe.

Heuer wurden in Tirol 319 Schafe durch große Beutegreifer, davon 63 durch Bären und zwei durch Goldschakal gerissen bzw. so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Die übrigen 254 Risse erfolgten durch insgesamt elf – von insgesamt 13 nachgewiesenen – verschiedenen Wölfen.

Davon werden dem Wolf 118 MATK bislang 53 Risse zugeordnet. Dieser Wolf hat daher einen deutlich überdurchschnittlichen Anteil an den Rissereignissen an landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2021, hieß es in der Begründung des Bescheids des Landes. Nachgewiesen wurde der Wolf gleich mehrfach im Zeitraum von Ende Juni bis Oktober in mehreren Gemeinden. Dass sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulation nicht verschlechtere, wurde gutachterlich bestätigt.

Vermutlich für deutlich mehr Risse verantwortlich

Da bei Rissgeschehen mit mehreren toten Tieren nur von den erfolgversprechendsten Verletzungen Proben genommen würden bzw. bei fortgeschrittenem Verwesungszustand eine DNA-Befundung von vornherein aussichtslos sei, sei die Gesamtzahl an getöteten bzw. verletzten Schafen wesentlich höher als die Zahl der DNA-Befundungen anzunehmen, führte das Land in dem Bescheid aus.

Gerissenes Mutterschaf
Andreas Amplatz

Besenderung oder Vergrämung ohne Aussicht auf Erfolg

Der Wolf 118 MATK habe sich offensichtlich auf Nutztierrisse spezialisiert. Dieses erlernte Verhalten werde er wohl nicht mehr ablegen. In einer Empfehlung hatte das Fachkuratorium Wolf–Bär–Luchs im Oktober festgehalten, dass es sich bei dem Wolf 118 MATK um ein vermutlich nicht territoriales Tier handle – mehr dazu in Kuratorium für Abschuss von „Problemwolf“.

Weiters wurde in Gutachten dargelegt, dass Herdenschutzmaßnahmen in den betroffenen Gebieten keine Option darstellten und zum dritten sei eine Besenderung oder Vergrämung dieses Wanderwolfs quasi unmöglich.

Wolf für 60 Tage von Schonzeit ausgenommen

In zehn Jaggebieten – Balbachalpe, Ochsengarten, Feldring-Faltegarten, Silz II, Stams, Rietz, Klauswald, Silz-Kühtai, Zirmbach und St. Sigmund – ist der eigentlich ganzjährig geschonte Wolf jetzt für 60 Tage von der Schonzeit ausgenommen. In dieser Zeit sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich bei einem erlegten Wolf tatsächlich auch um 118 MATK handelt.

Da dieser optisch nicht von anderen Wölfen unterschieden werden kann, hat der Abschuss eines anderen Wolfs in besagtem Gebiet auch keine rechtlichen Konsequenzen für die Jägerschaft. Der Wolf darf laut Bescheid auch mit Nachtsicht- bzw. Infrarottechnologie bejagt werden. Wie in dem Bescheid steht, gilt diese Ausnahmegenehmigung nur für den Abschuss eines Wolfs.

Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung

Aufgrund der festgestellten, unmittelbaren erheblichen Gefahr für Weidetiere, insbesondere für Schafe, die vom Wolf 118 MATK ausgeht, bestehe dringender Handlungsbedarf, beschied das Land. Im Rahmen der Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen der effektiven Hintanhaltung von ernsten Schäden mit dem Interesse des Artenschutzes Absehens sei eine aufschiebende Wirkung einer Beschwerde abzuerkennen.

Außerdem solle der Abschuss noch vor Einbruch des Winters und der damit einhergehenden Lawinengefahr zu ermöglichen. Da es überwiegend um steiles Gebirgslandschaft handle, könnte ein späteres Jagen aufgrund der Lawinengefahr das Leben der ausführenden Jägerinnen und Jäger akut gefährden, so das Land.