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Kuratorium für Abschuss von „Problemwolf“

Das in Tirol installierte fünfköpfige Fachkuratorium für große Beutegreifer hat in einer Sitzung die Empfehlung für eine Entnahme des „Problemwolfes“ MATK118 ausgesprochen. Nun gebe es Gespräche in der Landesregierung zu einer entsprechenden Verordnung.

Eine Sprecherin von Tirols Landeshauptmannstellvertreter und Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP) bestätigte gegenüber dem ORF Tirol einen Bericht der Online-Ausgabe der „Tiroler Tageszeitung“. Die Entnahme werde für den Fall empfohlen, sollte das Tier noch einmal nachgewiesen werden.

Gespräche in der Landesregierung

Die schwarz-grüne Landesregierung sei nun „in Gesprächen über eine Verordnung“, es gebe aber noch keinen Beschluss, so die Sprecherin. Die Begründung des Kuratoriums lautete auf Gefährdung von Weidetieren und landwirtschaftlicher Kulturen. Auf das Konto des Wolfs, der im vorderen Ötztal herumzieht, sollen rund 50 Risse gehen.

WWF fordert Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen

Prompt und erwartungsgemäß kritisch reagierte unterdessen die Naturschutzorganisation WWF auf die Empfehlung. Sie fordert in einer Aussendung die „vollständige Offenlegung aller Entscheidungsgrundlagen sowie eine europarechtlich korrekte Vorgangsweise“. "Derart weitreichende Entscheidungen müssen transparent diskutiert und bewertet werden können.

Ausnahmen vom EU-rechtlich verankerten Artenschutz sind nur nach einer genauen Einzelfallprüfung sowie nach Ausschöpfung gelinderer Mittel zulässig", erklärte WWF-Experte Christian Pichler. Die Tiroler Landesregierung solle daher „alle Protokolle und Gutachten des Fachkuratoriums veröffentlichen und dazu auch den Naturschutz-Beirat des Landes befassen“.

Unabhängige und weisungsfreie Entscheidung

Um eine leichtere Entnahme von „Problemwölfen“ zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfiges Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht.

Wolf und Bär hatten die Tiroler Landespolitik wegen der zahlreichen Schafsrisse auch heuer beschäftigt und teils für erhitzte Gemüter gesorgt. Kritisiert wurde vor allem von der Bauernschaft die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen.