Bär von Wildkamera im Pitztal fotografiert
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Politik

Sender für Raubtiere: Bescheid erlassen

In Tirol sollen Wölfe und Bären besendert werden. Die Behörde will einen entsprechenden Bescheid erlassen, teilte das Büro von Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP) am Montag mit. Es wird aber nicht jeder Wolf einen Sender erhalten.

Es gehe aber in keinster Weise darum, jedem Wolf einen Sender umzuhängen, betonte Geisler. Die sei in der Praxis völlig unmöglich, und das gebe auch die Flora-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) nicht her, die selbst eine Besenderung oder Vergrämung nur sehr eingeschränkt zulasse.

Diese Forderung vom Klubobmann der Grünen, Gebi Mair, hatte vor einigen Wochen in Tirol für Aufsehen und großteils auch für Kritik gesorgt – unter anderem von Geisler und dem Jägerverband – mehr dazu in „Wölfe besendern“: Abfuhr für Grüne.

Rasches Eingreifen durch rechtskräftigen Bescheid möglich

Das Besendern von Wölfen sei ein Glücksspiel, so Geisler. „Aber wir lassen nichts unversucht. Mit einem dann bereits rechtskräftigen Bescheid wollen wir rasch eingreifen, wenn es aufgrund des Verhaltens eines Tieres angezeigt ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Raubtier die Scheu vor Menschen verliert oder sich eine Rudelbildung abzeichnen sollte.“

Geisler wies auch darauf hin, dass das unabhängige Kuratorium noch im vergangenen Herbst das Besendern und Vergrämen von nicht sesshaften Großraubtieren als aussichtslos beurteilt habe. Beim Besendern, das auch für Bären, Luchse und Goldschakale gilt, werden die Tiere aus möglichst naher Entfernung betäubt und ihnen anschließend ein Halsbandsender angebracht.

Fachkuratorium entschied sich für Sender bei Raubtieren

Das fünfköpfige Fachkuratorium habe nunmehr empfohlen, trotz aller Schwierigkeiten Vorkehrungen für eine etwaige Besenderung oder Vergrämung der Raubtiere zu treffen, indem fachlich geeignete Personen ermächtigt werden, diese Maßnahmen durchzuführen, erklärte der Landeshauptmannstellvertreter – mehr dazu in Bären und Wölfe sollen Sender bekommen. Der Bescheid soll laut Empfehlung des Fachkuratoriums für den Zeitraum von drei Jahren gelten.

Wolf bei Fütterung
ORF
Immer wieder tauchten in den letzten Monaten Wölfe auf

Landtag beschloss Gesetzesänderung

In Tirol lässt das Thema Wolf regelmäßig die Wogen hochgehen. Vor allem die Bauernschaft kritisierte beständig die mangelnde rechtliche Möglichkeit, die Tiere abzuschießen. Um eine leichtere Entnahme bzw. Abschüsse von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli 2021 eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen – mehr dazu in Wolf & Bär: Land will Gesetze ändern.

Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es sollte unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid.

Kuratorium empfahl Abschluss von Problemwolf MATK118

Im Herbst 2021 lag schließlich ein konkreter Fall am Tapet. Das Fachkuratorium gab eine Empfehlung für einen Abschuss des „Problemwolfes“ MATK118 aus – mehr dazu in Kuratorium für Abschuss von „Problemwolf“. Die Landesregierung verabschiedete schließlich die dafür notwendige „Gefährdungsverordnung“. Zu einem Abschuss kommt es erst dann, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden.

Das Landesverwaltungsgericht in Tirol hob aber schließlich den Abschussbescheid des Landes für den Problemwolf nach Beschwerden von WWF und Ökobüro auf – mehr dazu in Abschussbescheid für Problemwolf aufgehoben.