Gleichbehandlungskommission prüft Kuhn

Die Gleichbehandlungskommission soll klären, ob Gustav Kuhn bei den Festspielen Erl das Gleichbehandlungsgebot verletzt hat. Für Kuhn gilt die Beweislastumkehr, er muss beweisen, dass an den Vorwürfen gegen ihn nichts dran ist.

Die Geschäftsführung der Erler Festspiele hat in der Causa Kuhn wie bereits angekündigt einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt gestellt. Das bestätigte die als Ombudsfrau eingesetzte ehemalige Grüne Landesrätin Christine Baur am Montag. Damit soll einerseit Kuhns Vorgehen geprüft werden, zudem soll untersucht werden, ob der Arbeitgeber, also die Festspiele, alle notwendigen „Abhilfemaßnahmen“ gesetzt hat, so Baur.

Beweislastumkehr für Kuhn

Vor der Gleichbehandlungskommission gilt die Beweislastumkehr: Nicht die Betroffenen müssen die Kuhn vorgeworfenen sexuellen Übergriffe beweisen, sondern der „Maestro“ muss glaubhaft machen, dass an den Vorwürfen gegen ihn nichts dran ist. Fünf Künstlerinnen hatten sich Ende Juli in einem Offenen Brief namentlich an die Öffentlichkeit gewandt und von „anhaltendem Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen“ durch Kuhn gesprochen - mehr dazu in Offener Brief: Massive Vorwürfe gegen Kuhn. Zuvor waren anonyme Anschuldigungen kursiert.

Kuhns Rückkehr abhängig von Untersuchung

Wie die zuständige Abteilung im Bundeskanzleramt mitteilte, überprüft nun der jeweilige Senat der Kommission die Vorwürfe, indem er eine Stellungnahme des Antragsgegners einholt und die Beteiligten mündlich befragt. Nach Abschluss der Befragungen erfolgt senatsintern die Beschlussfassung, ob eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegt oder nicht. Die Rechtsansicht des Senates werde schriftlich in einem „rechtsunverbindlichen Einzelfallprüfungsergebnis“ dargelegt. Zur Dauer des Verfahrens könne man keine Angaben machen, hieß es.

Festspielpräsident Hans Peter Haselsteiner hatte erklärt, dass eine mögliche Rückkehr Kuhns als künstlerischer Leiter auch vom Ergebnis der Untersuchung der Gleichbehandlungskommission abhängt. Indes dauern auch die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen gegen den Dirigenten weiter an, berichtete ein Sprecher der Anklagebehörde. Kuhn hat seine Funktion als künstlerischer Leiter bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe ruhend gestellt - mehr dazu in Gustav Kuhn stellt Funktion ruhend.

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