Illustration zum Thema Miete / Wohnungen / Wohnbau / Mietpreise / Eigentum / Immobilien / Leerstand / Leerstandsabgabe
APA/GEORG HOCHMUTH
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Politik

Wenige Meldungen zu Leerstandsabgabe

Für die seit 2023 eingeführte Selbstmeldepflicht zur Leerstandsabgabe hat es bisher nur 913 Anmeldungen gegeben. Das sei bei vielen tausenden leerstehenden Wohnungen in Tirol ein zu geringer Anteil, wurde vor allem aus den Gemeinden und Städten kritisiert.

Das Gesetz sei zahnlos und ein Flopp hieß es. Noch-Bürgermeister Georg Willi von den Grünen sagte, das Gesetz sei zahnlos in die Hose gegangen. ÖVP-Landeshauptmann Anton Mattle drückte es zwar vornehmer aus, stimmte ihm aber inhaltlich zu: „Dieser erste Anlauf zur Leerstandsabgabe hat zu einer Ernüchterung geführt.“

Gesetz mit zu vielen Lücken

Die Höhe der Leerstandabgabe hängt von der Größe des Objekts ab. Aber es gibt auch Ausnahmen, wie zeitnaher Eigenbedarf. Offen sei aber die Frage, was zeitnah in diesem Fall bedeutet. In Gemeinden mit einem hohen Wohnungsdruck, kann theoretisch sogar der doppelte Satz eingehoben werden. So werden z.B. für eine 90-Quadratmeter-Wohnung jährlich 2.400 Euro fällig. Die Abgabe ist nicht freiwillig. Eigentümer müssen die Einheiten bei ihrer Gemeinde melden und die Abgabe bemessen.

Bis zum 30. April hatten sie dazu Zeit. Bis dahin mussten rückwirkend für 2023 die Objekte gemeldet werden, die länger als sechs Monate im Jahr leer stehen. Das Ergebnis der Rückmeldungen ist mager: Tirol weit gingen 913 Meldungen ein. 80 Prozent davon (736) machten auch gleich Ausnahmetatbestände geltend. Das sind für Tirols Gemeinden gerade einmal etwas über 172.128 Euro an Einnahmen.

Greenpeace hat Daten ausgewertet

Die Umweltorganisation Greenpeace hat dagegen für ganz Tirol eine Leerstandsquote von fünf bis knapp sechs Prozent errechnet. Das wären an die 24.000 Einheiten. Greenpeace nahm dabei öffentliche Daten der Statistik Austria, des Gebäude- und Wohnungsregisters sowie des zentralen Melderegisters zur Hand.

Doch Gemeinden dürfen derzeit laut Landesgesetz Eigentümer aktiv nicht anschreiben. Aus Datenschutzgründen, denn das komme einer Rasterfahndung gleich, hieß es. D.h. es werden Massendaten erhoben, um damit im Vergleich dazu einige wenige „Fische“ herauszufiltern. Das sei unverhältnismäßig, so der Standpunkt des Landes.

Selbstbemessung auf dem Prüfstand

Georg Willi kann das nicht nachvollziehen. Er fordert das Ende der Selbstbemessung. „Ich sehe das anders, nämlich so, wie uns das die Datenschützer gesagt haben. Es geht um einen höheren Zweck, der lautet: leerstehende Wohnungen sollen auf den Markt kommen. Dafür ist es verhältnismäßig, auf diese Daten zurückzugreifen.“ Die Grüne Justizministerin Alma Zadic sehe das genauso. Das lässt das Land Tirol derzeit abklären. Landeshauptmann Anton Mattle: „Wenn es in diesen Schritt Richtung Eigentum geht, braucht man hier eine hohe Rechtssicherheit. Deshalb auch diese Anfrage an das Justizministerium, dass wir da Klarheit schaffen.“

Noch für den Herbst kündigte der Landeshauptmann eine Gesetzesnovelle an. An der sogenannten „Selbstmeldung“ oder Selbstbemessungsabgabe durch die Eigentümerinnen und Eigentümer will Anton Mattle aber festhalten.