Wahlkarte wird abgegeben
ORF/Nina Pöchhacker
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Politik

Wahlkarte für Bürgermeister-Stichwahl

Ab Dienstag kann für die Bürgermeister-Stichwahl in Innsbruck am 28. April eine Wahlkarte beantragt werden. Diese kann entweder persönlich im Innsbrucker Rathaus im Wahlkartenbüro abgeholt oder online beantragt werden. Zur Wahl stehen der amtierende Bürgermeister Georg Willi (Grüne) und Johannes Anzengruber (JA).

Das Wahlkartenbüro im sechsten Stock des Innsbrucker Rathauses ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie am Freitag, 19. April 2024, von 8.00 bis 12.00 und am Freitag, 26. April 2024, von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

Im Wahlkartenbüro kann nach der Beantragung der Wahlkarte auch gleich gewählt werden. Postalisch muss die Wahlkarte bis spätestens zum 26. April bei der Wahlbehörde einlangen. Alternativ kann die verschlossene Wahlkarte auch am Wahlsonntag in jenem Wahlsprengel abgegeben werden, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Online kann die Wahlkarte über Wahlkartenantrag bis Dienstag, 23. April 2024, beantragt werden.

Innsbrucks Wahlen mit Überraschungen

Am Sonntag wählten die Innsbruckerinnen und Innsbrucker einen neuen Gemeinderat und einen neuen Stadtchef. Die Grünen blieben stimmenstärkste Fraktion, gefolgt von Johannes Anzengrubers Liste „JA – Jetzt Innsbruck“ und die SPÖ fand sich am dritten Platz ein. Die Freiheitlichen verloren Stimmen, weit abgeschlagen blieb das bürgerliche Bündnis um Florian Tursky „das neue Innsbruck“ – mehr dazu in Grüne und Anzengruber klare Wahlgewinner.

In die Stichwahl im Rennen um den Bürgermeistersessel kamen der amtierende Bürgermeister Georg Willi und Johannes Anzengruber. Wer schlussendlich Stadtchef wird, entscheiden die Wählerinnen und Wähler am 28. April.

Wahllokale zwischen 7.30 und 16.00 geöffnet

Die Wahllokale werden zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr geöffnet sein. Gewählt wird wieder in 154 Sprengeln und 43 Wahllokalen. Für den vergangenen Wahlsonntag wurden 14.838 Wahlkarten ausgestellt, 2018 waren es nur 7.258. Die Stimmenabgabe über die mobile Sonderwahlbehörde kann, wenn die Stimmenabgabe aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht möglich ist, noch bis 26. April um 14.00 Uhr beantragt werden.