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Preisabsprachen: Geldbuße für Bodner Bau

Die Verhängung von Strafen rund um das große heimische Baukartell, durch das von 2002 bis 2017 vor allem der öffentlichen Hand ein Schaden in bisher unbekannter Höhe entstanden ist, geht weiter. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) machte am Mittwoch die Verhängung einer Geldbuße über 1,05 Mio. Euro gegen die Kufsteiner Baufirma Bodner bekannt.

Die Verhängung der Geldbuße wurde beim Kartellgericht eingebracht, so die Bundeswettbewerbsbehörde. In einer ersten Stellungnahme gegenüber dem ORF Tirol ließ das Kufsteiner Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme wissen, dass es die Geldbuße von 1,05 Millionen Euro akzeptiert: BODNER kooperiert vollumfänglich mit der Behörde und hat an der vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes mitgewirkt. Das Unternehmen wird im Verfahren als Nebenbeteiligter geführt, zumal die beanstandeten Zuwiderhandlungen auf einen eingeschränkten Zeitraum zwischen Dezember 2010 und Juli 2015 beschränkt sind. Des Weiteren sind nur wenige Bauvorhaben betroffen. Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2018 ein wirksames Compliance-Managementsystem innerhalb der gesamten BODNER Gruppe eingeführt, so Bodner am Mittwoch.

Im Herbst 2023 wurde über das Haller Bauunternehmen Fröschl, dem ebenfalls illegale Preisabsprachen nachgewiesen werden konnten, eine Geldbuße von 1,4 Millionen Euro verhängt – mehr dazu in Baukartell: Auch in Tirol gab es Absprachen.

Behörde: „Bodner nahm teil“

„Bodner nahm – entsprechend ihrer regionalen Tätigkeitsschwerpunkte – unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen beziehungsweise Preisabstimmungen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hochbau in Tirol teil“, teilte die Behörde mit. Konkret gehe es um die Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG und die Ing. Hans Bodner Baugesellschaft m.b.H.

Diese „unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von Bodner“ sind Teil eines das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Baukartells, betonte die BWB. Dabei geht es wie, vielfach berichtet, um preisliche Absprachen unter Baufirmen, an denen die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß teilnahmen. Die Vielzahl an abgesprochenen Bauvorhaben betreffen österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle einnahm. Ziel der Handlungen war, laut Behörde, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Hier habe auch Bodner mitgemacht.

Viele Milliarden Euro an Schaden

Geschädigten-Anwalt Michael Brand hatte kürzlich den möglichen Schaden unter Verweis auf internationale Studien mit zehn bis 17 Mrd. Euro über den gesamten Kartellzeitraum beziffert. „Eine Summe zu nennen ist unseriös“, hatte es hingegen von BWB-Chefin Natalie Harsdorf-Borsch vorige Woche geheißen. Geschädigte müssen in Zivilgerichtsverfahren nachweisen, welcher konkrete Schaden ihnen durch das Kartell der Bauunternehmen entstanden ist. Man habe gehört, dass derzeit „sehr viele Vergleichsverhandlungen laufen“, so die BWB-Chefin. Die Vereinigung industrieller Bauunternehmen plädiert indes für einen Generalvergleich.

Bisher wurden – noch ohne Bodner mit einzuberechnen – Strafen von 180,7 Mio. Euro verhängt. Davon entfielen allein 62,35 Mio. Euro auf den Baukonzern Porr, 27,15 Mio. Euro auf Swietelsky und 26,33 Mio. Euro auf Habau. Weil neue Beweismittel aufgekommen sind, wurde das Verfahren gegen den Baukonzern Strabag noch einmal aufgerollt. Als Kronzeuge in der Baukartell-Causa hatte die Strabag eine verminderte Geldstrafe von 45,4 Mio. Euro erhalten, im nun wieder laufenden Verfahren ist die Höhe des Bußgeldes offen. „Das wird ein Präzedenzfall“, sagte die BWB-Generaldirektorin. Über Kostmann wurde als ersten Kronzeugen keine Geldstrafe verhängt, die Geldbuße für Swietelsky wurde wegen des Kronzeugen-Status reduziert.

Größtes Baukartell in der Geschichte

Das Baukartell ist das in Österreich bisher größte aufgedeckte Kartell in der Geschichte der Zweiten Republik. Die involvierten Firmen arrangierten regelmäßige Treffen, um die Preise festzulegen und ihre Märkte aufzuteilen. Die Treffen fanden laut Wettbewerbsbehörde in Raststationen, Tankstellen und Lokalen sowie sogar in den Geschäftsräumlichkeiten der beteiligten Unternehmen statt. Die BWB führte ab 2017 eigenständige Hausdurchsuchungen gegen mehrere Unternehmen durch, nachdem beim Kärntner Betrieb Kostmann „ein roter Ordner“ mit kartellrechtswidrigen Absprachen zu rund 300 Bauvorhaben im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens gefunden worden war.

Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.