Das Oberlandesgericht in Innsbruck
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Chronik

Enthaftung und Anklage nach Nasenbiss

Drei Wochen nach der gewaltsamen Auseinandersetzung in St. Anton am Arlberg, bei der einem Mann die Nasenspitze abgebissen wurde, ist der Verdächtige aus Großbritannien am Montag aus der U-Haft entlassen worden. Gegen ihn erhob die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage, diese ist vorerst nicht rechtskräftig.

Anfang Februar waren zwei Urlaubergruppen in einem Lokal in St. Anton am Arlberg (Bezirk Landeck) aneinandergeraten, der Streit setzte sich später auf der Straße fort. Dabei soll der inzwischen angeklagte 50-jährige Brite einen Landsmann von hinten zu Boden gerissen haben, ihm mit dem Fuß einen heftigen Tritt gegen den Kopf versetzt und ihm auch noch in die Nase gebissen haben.

Tage später konnte der Verdächtige ausgeforscht und festgenommen werden. Über den 50-Jährigen wurde die U-Haft verhängt – mehr dazu in Nase abgebissen: Mutmaßlicher Täter in Haft.

Anklage stützt sich auf Überwachungsvideo

Dagegen legte der Anwalt des Beschuldigten, Mathias Holzmann, Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht gab dieser Beschwerde statt, der Brite wurde auf freien Fuß gesetzt. Der 50-Jährige ist mit der Familie inzwischen in seine Heimat zurückgekehrt. Einem Prozess in Tirol werde er sich aber stellen, so der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklage wegen absichtlich schwerer Körperverletzung unter anderem auf ein Überwachungsvideo, das den Tathergang zeige. Der Beschuldigte habe die Vorwürfe bei den Ermittlungen bestritten bzw. angegeben, dass er sich nur verteidigt habe. Der Anwalt des 50-Jährigen wies gegenüber dem ORF darauf hin, dass sein Mandant vor Gericht dazu Stellung nehmen werde. Bei einem Schuldspruch drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Opfer wurde operiert, Hauttransplantation notwendig

Das 25-jährige Opfer, ebenfalls aus Großbritannien, musste nach der Attacke operiert werde. Laut Staatsanwaltschaft war ein plastisch-chirurgischer Eingriff notwendig, dabei wurde auch eine Hautlappentransplantation durchgeführt. Die Anklage spricht von einer mehrwöchigen Gesundheitsschädigung.

Laut dem Anwalt Mathias Holzmann haben die Ermittlungen inzwischen ergeben, dass der anfängliche Vorwurf von schweren Dauerfolgen für das Opfer entkräftet worden sei.