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Politik

TIWAG bleibt AG mit klareren Vorgaben

Nach turbulenten Monaten und einem verlorenen Gerichtsprozess soll der Landesenergieversorger künftig wieder in ruhigeren Gewässern segeln. Die TIWAG bekommt schon bald klarere Vorgaben, einen neuen Vorstand und die Kundinnen und Kunden eine Rückzahlung.

Nachdem das Bezirksgericht zu Gunsten der klagenden Arbeiterkammer Tirol entschieden hatte, hat die TIWAG auf eine Berufung verzichtet – Strompreis: TIWAG beruft nicht gegen Urteil. Dies geschah auch auf expliziten Wunsch von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), wie dieser im ORF-Interview betonte. Verordnen konnte er dem Vorstand dies aus rechtlichen Gründen allerdings nicht.

Vorstände einer AG sind weisungsfrei

In Aktiengesellschaften führen die Vorstände eigenverantwortlich und unabhängig die operativen Geschäfte. Der Landeshauptmann, als Eigentümervertreter, bestellt den Aufsichtsrat, welcher wiederum für die Beaufsichtigung dieser Geschäfte zuständig ist. Er kann Vorstände berufen, theoretisch auch abberufen, aber er kann ihnen keine Weisung erteilen, wie sie das Tagesgeschäft zu erledigen haben, so Leonhard Dobusch, Institutsleiter für Organisation auf an der Uni Innsbruck.

Er betont, dass diese Kombination aus einer privatwirtschaftlichen Rechtsform und einem 100%igen öffentlichen Eigentum für einen Energieversorger keine schlechte Kombination ist. Sie erschwert den unmittelbaren Durchgriff der Politik ins Tagesgeschäft, ermöglicht aber eine langfristige Orientierung auf das öffentliche Interesse. Vorgaben für die Vorstände könnten aber in der Satzung vorgenommen werden.

Versorgung und günstiger Preis als Vorgabe

Laut Mattle werde in der kommenden Generalversammlung der TIWAG die Satzung ergänzt. Es werden ein kostengünstiger Preis und der Versorgungsauftrag für alle Tiroler und die ansässigen Unternehmen festgeschrieben. Beschlossen werden soll dies im März.

Ebenfalls im März werden die TIWAG-Kunden eine Rückzahlung erhalten. Seitens der TIWAG rechnet man mit einer Gesamthöhe von über 60 Millionen Euro. Die Verhandlungen mit der Arbeiterkammer diesbezüglich laufen auf Hochtouren. Ebenso laufen Gespräche, ob die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) -knapp 50 Prozent der Anteile hält die TIWAG – eine Rückzahlung an ihre Kunden leisten müssen. Noch vor dem Sommer will das Land Tirol den neuen TIWAG-Vorstand präsentieren.