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Wirtschaft

Strompreis: TIWAG beruft nicht gegen Urteil

Landesenergieversorger TIWAG hat Samstagmittag angekündigt, nach intensiven Verhandlungen mit der AK Tirol auf eine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts, wonach die Strompreisanpassung 2022 rechtlich nicht zulässig war, zu verzichten. Der verhandelte Vergleich sehe außerdem eine Stromkostenentlastung in Höhe von 60 Mio. Euro vor, auch eine weitere Strompreissenkung wurde angekündigt.

In dem Urteil war festgestellt worden, dass die Stromerhöhungen der TIWAG im Jahr 2022 nicht rechtmäßig waren – mehr dazu in Strompreiserhöhung 2022 war nicht erlaubt. Die Arbeiterkammer Tirol hatte für betroffene Stromkundinnen und -kunden die Klage vorangetrieben. Nun ist offenbar Frieden eingekehrt, mit dem beide Seiten einverstanden sind.

Strompreissenkung angekündigt

Die TIWAG will den Rechtsstreit beilegen und wird für ihre Kundinnen und Kunden ein 60 Millionen Euro schweres Entlastungspaket erarbeiten. Die Arbeiterkammer sah im Gegenzug keinen weiteren Grund, die Klagen gegen die TIWAG- bisher vier an der Zahl – aufrechtzuhalten, wurde erklärt.

Weiterer Kernpunkt der Verhandlungen: Die TIWAG kündigte mit 1. Juli eine nächste Strompreissenkung von derzeit 12,7 c/kWh netto (15,24 c/kWh brutto) auf 11,8 Cent netto (14,16 c/kWh brutto) an. Bei weiterhin günstigen Großhandelspreisen könnte zum Jahreswechsel eine nächste, signifikante Strompreissenkung folgen, hieß es. Zu letzterem Punkt gebe es eine TIWAG-Absichtserklärung zur Senkung des Arbeitspreises für alle Kunden ab 1. Jänner 2025 auf unter 10 Cent netto pro kWh, so die AK.

Beide Institutionen zeigten sich zufrieden

„Ein jahrelanger Rechtsstreit und die damit verbundene Unsicherheit sind nicht im Sinne der Kundinnen und Kunden und des Unternehmens. Wir freuen uns daher, dass wir in konstruktiven Gesprächen diese Einigung als neue Basis einer guten Zusammenarbeit finden konnten“, verlautete die TIWAG in einer Aussendung.

Für die Arbeiterkammer meldete sich Präsident Erwin Zangerl zu Wort, der sich derzeit einer Kammerwahl zu stellen hat und mit dem TIWAG-Thema auch intensiv wahlkämpfte: „Die heutige Lösung ist vor allem ein Gewinn für die Tiroler Stromkunden und ein wichtiges Signal für alle anderen Energieversorger in Tirol und Österreich. Jetzt geht es darum, dass die zugesagten Rückzahlungen schnell fließen. Das wurde heute auch zugesichert.“ Gemeinsam mit der AK soll jetzt auch intensiv für den Wechsel in den Neuvertrag informiert und aufgeklärt werden. Die Produkte im Altvertrag würden nämlich per 31. März 2024 auslaufen.

Erwin Zangerl, Präsident Arbeiterkammer Tirol
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Erwin Zangerl zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen

Zangerl merkte noch an, dass man sich „diese Auseinandersetzung ersparen“ hätte können, „wären nicht einige vom Geist der Gewinnmaximierung getrieben gewesen“. Und der schwarze AK-Chef vergaß nicht, Parteifreund Landeshauptmann und ÖVP-Landesparteiobmann Anton Mattle „ausdrücklich“ zu danken: Dieser habe „mit seinem Eingreifen diese Einigung ermöglicht“. Mattle selbst zeigte sich ebenfalls erfreut: „Es freut mich, dass nach einer schwierigen Zeit nun ein gemeinsamer Weg möglich ist und im Sinne der Kundinnen und Kunden ein gutes Ergebnis gefunden wurde.“

Sonderregelung für Seesiedlung

Für Kundinnen und Kunden der Völser Seesiedlung soll es eine Sonderregelung geben, kündigte die AK an. In der Seesiedlung sind Verbrennungsheizungen raumordnungsrechtlich aufgrund der Lage und der dort vorherrschenden Luftdruckverhältnisse verboten, weshalb die Bewohnerinnen und Bewohner gezwungen sind, mit Strom zu heizen. Seit den 1970er Jahren gab es für sie einen eigenen TIWAG-Tarif. Durch die Strompreiserhöhung wäre der Strompreis in der Seesiedlung laut AK um bis zu 236 Prozent gestiegen, Ende letzten Jahres brachte die AK dagegen Klage ein.