In beiden Fällen wurden den Opfern komplexe Geschichten aufgetischt. Die 34-jährige Frau erklärte bei der Polizei, dass sie in den sozialen Medien auf eine Tradingplattform mit Chance auf hohe Gewinne aufmerksam geworden sei. Anfang Februar habe sie ein Konto eröffnet und einen dreistelligen Eurobetrag „investiert“.
In einer Nachricht wurde ihr mitgeteilt, dass sie einen weiteren vierstelligen Eurobetrag „investiert“ habe. Vermeintlich mit Erfolg, denn nach einigen Wochen habe sich ihr Gewinn angeblich auf einen niedrigen sechsstelligen Eurobetrag vermehrt. Diesen Betrag wollte sie sich auszahlen lassen.
Mit Anzeige gedroht
Unter dem Vorwand, dass sie vor Auszahlung des Gewinns Steuern bezahlen müsse, habe sie einen fünfstelligen Eurobetrag auf ein Konto überwiesen. Daraufhin meldeten sich vermeintliche Polizisten bei ihr. Es werde Anzeige wegen „Schwarzgeldes“ erstattet. Es sei denn, sie überweise einen fünfstelligen Eurobetrag. Auch dieser Aufforderung sei die Frau nachgekommen. Insgesamt sei so ein Schaden in der Höhe eines mittleren fünfstelligen Eurobetrags entstanden. Die Österreicherin erstattete Anzeige bei der echten Polizei.
Onlineshop-Konto sei öffentlich zugänglich
Ebenso meldete sich am Mittwoch ein 22-Jähriger bei der Polizei. Er sei von einem vermeintlichen Mitarbeiter eines bekannten online Händlers angerufen worden. Der habe ihm mitgeteilt, dass sein Konto öffentlich zugänglich sei und bereits mehrere Bestellungen getätigt wurden – es sei von einem Betrugsfall auszugehen.
Daraufhin habe er dem Anrufer über ein „Remote-Desktop-Tool“ Zugriff auf sein Laptop und Handy gewährt, um den „Fehler“ zu beheben. Außerdem habe er sich überreden lassen, auf einer „Kryptobörse“ ein Konto zu eröffnen und Geld zu überweisen. Nach Rücksprache mit seiner Bank, wurde dem Österreicher klargemacht, dass er Opfer eines Betruges geworden ist. Laut Angaben des Mannes liegt der Schaden bei einen mittleren vierstelligen Eurobetrag.