Hoteliers, Hüttenbetreiber und Touristiker aus Matrei in Osttirol beschwerten sich im Sommer darüber, dass die Goldriedbergbahnen geschlossen blieben. Es gebe eine Betriebspflicht, wurde argumentiert. Dies sei in der seilbahnrechtlichen Konzession geregelt.
Betriebspflicht soll Sommertourismus stärken
Um den Sommertourismus zu stärken, gebe es die Betriebspflicht, betonte Markus Sint (Liste Fritz) – mehr dazu in Kein Sommerbetrieb – Anfrage im Landtag. Eine entsprechende Anfrage wurde daher an das Bundesministerium für Mobilität gerichtet. Die Antwort lautete, dass ein Ermittlungsverfahren derzeit anhängig sei.
„Bundesministerin Leonore Gewessler (Grüne) lässt uns wissen, dass es selbstverständlich seit 1997 mit Erteilung der Konzession eine Betriebspflicht gibt. Im Sommer sind es zehn Wochen vom 1. Juli bis zum 15. September. Und die hat Herr Schulz einzuhalten“, so Markus Sint.
Das Ministerium prüfe in einem eigenen Ermittlungsverfahren, ob die Betriebspflicht bis dato eingehalten worden sei. Diese Prüfung werde laut Ministerium noch vier Wochen in Anspruch nehmen.
Liftbetreiber verweist auf Baustelle
Liftbetreiber Heinz Schultz zeigte sich in einer ersten Stellungnahme verwundert, dass das Ministerium mit der Liste Fritz und nicht mit dem betroffenen Unternehmen kommuniziere. Man habe im Frühjahr vorschriftsmäßig ein Ansuchen eingereicht und ausreichend begründet. Der Betrieb und die Sicherheit seien durch die Baustelle an der Talabfahrt sehr eingeschränkt gewesen, erklärte Schultz.