Autobahn im Unterland mit Tempo-Anzeige
ORF
ORF
Verkehr

Tempo 100: Gericht folgt Ansicht des Landes

Ein Autofahrer, der im Vorjahr trotz des geltenden „Lufthunderters“ auf einer Tiroler Autobahn um 34 km/h zu schnell unterwegs gewesen war, ist nun am Landesverwaltungsgericht (LVwG) mit einer Beschwerde gegen seine Strafe abgeblitzt. Das Gericht folgte einer Stellungnahme des Landes, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ am Montag.

Den Angaben zufolge hätten die Stickstoffdioxidgrenzwerte ohne die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten werden können.

Der Autofahrer hatte dagegen durch die Unterschreitung der definierten Stickstoffdioxidgrenzwerte in den Jahren 2020 und 2021 den Zweck des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) als erfüllt angesehen. Das IG-L und die IG-L-Geschwindigkeitsverordnung seien „europarechts- und verfassungswidrig“, hieß es in der Beschwerde gegen die 200-Euro-Strafe. Daher hatte der Beschwerdeführer u. a. einen Normprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeregt.

Ein IG-L 100 Tempolimit auf der A12 Inntalautobahn
APA/HELMUT FOHRINGER
An Tempo 100 auf der Autobahn A12 zwischen Kufstein und Zirl sind die Tirolerinnen und Tiroler seit Jahren gewöhnt

Grenzwerte müssen dauerhaft eingehalten werden

Das Tiroler LVwG holte im Zuge des Verfahrens eine Stellungnahme vom Land bzw. des Landeshauptmannes ein, der die Verordnung erlassen hatte. Darin hieß es, dass für eine Aufhebung der Verordnung ein „mehrjähriger Betrachtungszeitraum“ nötig sei. Laut Unionsrecht müsse nämlich sichergestellt werden, „dass die Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden“.

Außerdem sei eine Unterschreitung der Grenzwerte nur aufgrund der IG-L-Verkehrsmaßnahmen möglich gewesen. Ansonsten wären die Werte „deutlich überschritten worden“, argumentierte das Land. „Eine Aufhebung der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkung bei gleichzeitiger Beibehaltung der IG-L-Schwerverkehrsmaßnahmen war und ist im Übrigen rechtlich ausgeschlossen“, hieß es weiter mit Verweis auf „nationale Rechtsvorschriften“. Unter die übrigen Maßnahmen fallen etwa das sektorale Lkw-Fahrverbot sowie das Nachtfahrverbot.

Beschwerde „unbegründet“

Das LVwG erachtete die Beschwerde demnach als „unbegründet“ und wies sie zurück. Das Gericht sah sich zudem „weder veranlasst, den Verfassungsgerichtshof mit einem Normprüfungsantrag noch den EuGH mit einem Vorabentscheidungsantrag zu befassen“. Der Autofahrer könne aber selbst einen Normprüfungsantrag beim VfGH stellen.

Der „Lufthunderter“ hatte zuletzt die politischen Gemüter in Tirol erhitzt. Der Tiroler Abgeordnete und Wirtschaftsbund-Chef Franz Hörl (ÖVP) hatte gegenüber der APA ein „Aus“ der Verkehrsmaßnahme gefordert – mehr dazu in Hörl fordert Aus für „Lufthunderter“ auf A12. Wenn die Rechtsgrundlage aufgrund stark verbesserter Messwerte fehle, sei auch das Tempolimit abzuschaffen, so Hörl.

Er mahnte ein analoges Vorgehen wie in Salzburg ein, wo das nach dem IG-L flexible Tempo-100-Limit auf der Tauernautobahn zwischen Salzburg und Golling aufgehoben werden soll. Die Tempolimits könnten dank Überkopfwegweisern flexibel – also je nach Luftgüte – gestaltet werden, so Hörl. Die Tiroler Landesregierung hatte allerdings abgewunken. „Der ‚Lufthunderter‘ steht nicht zur Diskussion“, hielt Tirols ÖVP-Landesparteichef und Landeshauptmann Anton Mattle fest.

„Lufthunderter“ trägt nachweislich zu besserer Luft bei

Die Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem IG-L auf weiten Teilen von Tirols Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) gilt seit dem Jahr 2014. Die entsprechende Verordnung der damaligen schwarz-grünen Landesregierung unter Ex-Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) kam nach heftigem politischen Tauziehen zustande. Vorangegangen waren Aufforderungen der Europäischen Kommission, gelindere Maßnahmen als Fahrverbote zur Verbesserung der Luftqualität einzuführen. Letztlich entschloss sich die Landesregierung, den Hunderter zu verordnen. Das sollte mithelfen, letztlich das sektorale Fahrverbot für Lkw wiederzuerlangen.