E-Bikes, Scooter, Werkzeug – über 20 Beutestücke soll der 56-jährige im Laufe der Jahren laut Anklage gestohlen haben. Das gab der Unterländer auch großteils vor Gericht zu. Den Geschädigten habe er – wo möglich – die Gegenstände wieder zurückgegeben und Schadenersatz gezahlt, so sein Verteidiger. Es sei auf seine Psyche zurückzuführen, er sammle Dinge, die er vielleicht brauchen könnte, so der Anwalt. So hätten sich auch große Mengen an Gasflaschen und Heizöl angesammelt.
Laut Staatsanwaltschaft waren die Brennstoffe unsachgemäß mitten in einem Wohngebiet gelagert. Dass das fahrlässig war, räumte der Angeklagte im Prozess ein. Das Gefahrengut wurde entfernt, nachdem die Polizei im Zuge der Ermittlungen um eine Brandserie in Kundl im Februar auf das Lager gestoßen war. Wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und Diebstahls wurde der Angeklagte am Mittwoch nicht rechtskräftig zu 18 Monaten unbedingt verurteilt.
Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung
Nicht geständig zeigte sich der Mann hingegen hinsichtlich der vorgeworfenen Brandstiftung in einer Garage in Kundl. Im vergangenen Februar wurden mittels Brandbeschleuniger der Hinterreifen eines PKWs und damit eine ganze Garage in Brand gesetzt. Ermittler hatten den Mann in derselben Nacht in seinem Gartenhaus angetroffen. „Es hat im Februar zwei mal gebrannt, da habe ich auf eigene Faust Rundgänge gestartet“, sagte der Mann zu Prozessbeginn am Montag. Deshalb sei er in der fraglichen Nacht unterwegs gewesen. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Brandstiftung frei.
Damit blieben alle drei Brände in Kundl vom Jahresbeginn vorerst ungeklärt. Die Ermittler gingen damals von Brandstiftung aus oder schlossen eine Brandlegung zumindest nicht aus – mehr dazu in Erneut Brandstiftung in Kundl.