Angeklagter von der Seite
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Gericht

Tödlicher Unfall unter Drogen: 15 Monate Haft

Wegen grob fahrlässiger Tötung hat sich am Dienstag ein 23-jähriger Tiroler vor Gericht verantworten müssen. Er verursachte Mitte April bei Kitzbühel betrunken und unter Drogen einen Unfall, den eine 29-Jährige nicht überlebte. Er wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Großer Andrang herrschte am Dienstag am Verhandlungssaal am Landesgericht Innsbruck. Eltern und Angehörige der getöteten Frau und des Angeklagten waren anwesend. Nach etwas mehr als einer Stunde erging bereits der Schuldspruch: Der Angeklagte wurde zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe nicht rechtskräftig verurteilt, für eine Tat, die ihm heute unendlich leid tue, wie der 23-Jährige vor Gericht sagt.

Fast doppelt so schnell wie erlaubt

Nach einer Partynacht mit Freunden fuhr er Mitte April in der Früh in die Arbeit, mit 1,5 Promille Alkohol im Blut und durch Kokain und Cannabis beeinträchtigt. Die Fahrbahn war regennass. Statt der erlaubten 60 Kilometer pro Stunde raste er mit über 115 km/h auf der B 170 Richtung Kirchberg. Beim Schwarzsee in Kitzbühel kam er in einer Kurve auf die andere Fahrbahn und krachte in ein entgegenkommendes Fahrzeug.

Unfallfahrzeug am Schwarzsee
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Eines der Fahrzeuge nach dem Unfall in der Nähe des Schwarzsees

Für die 29-jährige Lenkerin dieses Fahrzeugs kam jede Hilfe zu spät, sie starb am Unfallort – mehr dazu in Kitzbühel: 29-Jährige bei Unfall verstorben. Auch der Angeklagte zog sich mehrere schwere Verletzungen zu.

Geständiger Angeklagter war als Raser bekannt

Der Lehrling gestand die Tat vor Gericht von Anfang an und bekannte sich sofort schuldig. Aufgefallen war er schon früher: wegen Drogen- und Alkoholkonsums und wegen Geschwindigkeitsübertretungen. Jetzt würde er aber keine Drogen mehr nehmen, sagte sein Verteidiger.

Richter ließ Milderungsgründe gelten

Der Richter sagte, er wolle die Hoffnung nicht ganz aufgeben. Der Angeklagte sei weitgehend unbescholten und noch jung, er habe eine Zukunft vor sich. Deshalb sah er auch mildernde Umstände. Fünf Monate müsste er unbedingt in Haft – zusätzlich zu einer Therapie. Das Urteil sei auch ein Signal an die Bevölkerung, so der Richter. In so einem Zustand dürfe man kein Fahrzeug in Betrieb nehmen, um ähnlich tragische Fälle zu vermeiden, müsse das allen klar sein.