Innsbruck Stadt
ORF
ORF
Politik

Wohnungsnotstand: Warten auf Verordnung

Genau vor einem Jahr hat der Innsbrucker Gemeinderat beschlossen, dass ein „Wohnungsnotstand“ in der Landeshauptstadt herrscht. Um Enteignungen und Vorkaufsrechte für Bauland zu erzwingen, braucht es eine entsprechende Verordnung der Landesregierung. Diese ist aber bis heute nicht in Sicht.

Sollte die Landesregierung per Verordnung den „Wohnungsnotstand“ in Innsbruck bestätigen, würde der Weg geebnet sein, um „politisch schärfere Möglichkeiten für leistbares Wohnen durchzubringen“, schätzte der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) vor einem Jahr die Lage ein.

Innsbruck als möglicher Präzendenzfall

Der Anstoß kam damals von der Innsbrucker SPÖ. Man sollte über das Bodenbeschaffungsgesetz aktiv werden. Das kam aber seit seinem 50-jährigen Bestehen in diesem Zusammenhang noch nie zur Anwendung. Innsbruck könnte der Präzedenzfall für die erstmalige Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes werden, hatte man die Hoffnung vor einem Jahr. Doch seither ist nichts mehr passiert – mehr dazu in Innsbruck beschließt „Wohnungsnotstand“.

SPÖ und Grüne verlangen Beschluss mit Nachdruck

Die Innsbrucker SPÖ und die Innsbrucker Grünen drängen nun zu einem Regierungsbeschluss. „Es muss gehandelt werden, für eine effektive Raumordnungspolitik in der Stadt Innsbruck sind auch die Maßnahmen des Bodenbeschaffungsgesetzes notwendig, daher sollten eine diesbezügliche Verordnung endlich eine finale Behandlung im Gemeinderat ermöglichen“, erläuterte Benjamin Plach von den Innsbrucker Sozialdemokraten.

Der Klubobmann der Innsbrucker Grünen Dejan Lukovic stieß in dasselbe Horn: „Seit einem Jahr warten wir auf das Land Tirol, in dem mittlerweile auch die damals antragstellende SPÖ in der Regierung sitzt. Passiert ist seither nichts. Gerade deshalb freut es uns sehr, dass der Gemeinderat seine Forderung nach einer solchen Verordnung nochmals kräftig bestätigte und das Land Tirol hiermit zum Handeln auffordert. Das Land muss endlich eine Verordnung liefern, mit der wir in Innsbruck dann auch arbeiten können.“

Land: Ausgang des Prüfverfahrens ist offen

Seitens des Landes hieß es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme am Freitag, dass „dass die Prüfungstätigkeiten nach wie vor stattfinden. Es finden dazu auch laufende Gespräche innerhalb des Amtes sowie mit Vertretern der Stadt Innsbruck statt und die entsprechende Fachabteilung ist in einem ständigen Kontakt mit der Stadt Innsbruck.“

Es würden „in den kommenden Wochen weitere Unterlagen erwartet, die anschließend ebenfalls in die Prüfung mit einbezogen werden“. Ob und in welcher Form die Verordnung vonseiten der Landesregierung anschließend erlassen wird, könne zum derzeitigen Zeitpunkt und „im Hinblick auf die aktuell laufende Prüfung“ noch nicht beantwortet werden, so das Land.