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APA/HELMUT FOHRINGER
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Wirtschaft

Strompreis: AK empfiehlt Vertragsumstieg

Nach dem massiven Druck der Arbeiterkammer und der Politik fällt die Strompreiserhöhung der TIWAG geringer als ursprünglich geplant aus. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das Hin und Her nur schwer nachvollziehbar. Die Arbeiterkammer empfiehlt aber jetzt den neuen Vertrag zu unterzeichnen.

Laut den ursprünglichen Plänen hätten die Preise der TIWAG mit Ende Juli von rund 10 auf 23 Cent pro Kilowattstunde steigen sollen. Am Dienstag teilte der Energieversorger aber mit, dass der Preis am 24. Juli auf 18,8 Cent brutto pro Kilowattstunde steigen wird – mehr dazu in Strompreiserhöhung fällt niedriger aus. Wer noch nicht auf den neuen Vertrag umgestiegen ist oder das in den nächsten Wochen macht, dem drohen aber weiterhin höhere Kosten, warnt Domenico Rief von der wirtschaftspolitischen Abteilung der Tiroler AK.

Umsteigen, im alten Vertrag bleiben oder den neuen Vertrag unterschreiben – was sollen TIWAG-Kundinnen und Kunden jetzt tun?

Rief: „Mittlerweile unterscheidet sich der neue Vertrag doch schon um sechs Cent vom alten Vertrag. Insofern empfehlen wir den Kundinnen und Kunden in den neuen Vertrag umzusteigen. Dafür muss der Vertrag, der ihnen zugeschickt worden ist, einfach unterschrieben und zurückgeschickt werden. Sinnvollerweise dann noch den Preis dahingehend ausbessern, wie er jetzt kolportiert ist – also mit 15,70 netto oder 18,80 brutto.“

Was passiert, wenn jemand nicht reagiert und den neuen Vertrag nicht unterschreibt?

Rief: „Wenn man nicht reagiert, gilt ab 24. Juli die Erhöhung des Altvertrages. Man zahlt dann je nach Altvertrag. Also beim normalen Standard-Altvertrag zahlt man dann etwas über 25 Cent pro Kilowattstunde.“

Domenico Rief AK Tirol
ORF
Domenico Rief von der wirtschaftspolitischen Abteilung der Tiroler AK empfiehlt den neuen Vertrag zu unterschreiben, sofern das nicht schon passiert ist

Die Preisanpassung wird ja automatisiert berechnet. Einige Kundinnen und Kunden beklagen, dass sich ihre Vorschreibung mehr als verdoppelt hat. Wie ist das möglich?

Rief: „Leider kommen wir drauf, dass bei diesen Teilbetragsvorschreibungen, die jetzt neu rausgegangen sind, Teilbeträge teilweise falsch berechnet worden sind. Wenn die Erhöhung also doppelt so hoch oder höher ist, sollte man unbedingt nachfragen bei der TIWAG, wie sie auf diese Preise kommen. Es kann durchaus sein, dass es da zu einem Fehler gekommen ist.“

Welche Möglichkeiten habe ich da konkret?

Rief: „Man kann es telefonisch machen, persönlich hingehen oder im Kundenkonto im Kundenportal einsteigen und den Betrag selber wählen, den man monatlich zahlen will“

Es gibt eine Preisgarantie bis März 2024 – bis dahin sollten die Preise zumindest nicht wieder steigen oder?

Rief: „Dieser neue Preis sollte auf jeden Fall bis Ende März garantiert sein. Das bedeutet, dass er also nicht steigen darf. Er darf aus unserer Sicht aber natürlich noch sinken.“

Wird von der TIWAG jetzt eine neue Vorschreibung ins Haus flattern?

Erich Entstrasser, TIWAG-Vorstandsvorsitzender: „Wir machen das jetzt bewusst nicht noch einmal, weil wir diese Preisanpassungen oder Tarif-Teilbetragsanpassungen schon gemacht haben. Es besteht aber natürlich jeden Kunden frei, dass er von sich aus den Teilbetrag reduzieren kann (zB. über das Kundenportal Anm. d. Redaktion). Dann können wir das direkt berücksichtigen. Ansonsten kommt die Gutschrift mit der Jahresverbrauchsabrechnung.“