Im Ersturteil am Landesgericht Innsbruck sei die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten bei der Tat zu wenig berücksichtigt worden, begründete die Richterin am Oberlandesgericht die nunmehrige Entscheidung.
Vater mit Küchenmesser erstochen
Die Frau hatte im November 2021 in Neustift im Stubaital ihren Vater mit einem Küchenmesser attackiert und ihm zahlreiche Stich-und Schnittverletzungen zugefügt, an deren Folgen der 57-Jährige schließlich verstarb. Vor dem Erstgericht hatte die Angeklagte die Tat gestanden. Sie habe „zugestochen und ihn getötet“, sagte die Einheimische. Der Vater sei bei ihrem Besuch in seiner Wohnung „betrunken gewesen und immer aggressiver geworden“, hatte die junge Frau damals vor den Geschworenen angegeben – mehr dazu in Lebenslange Haft für Mord an Vater.