Schwurgerichtssaal am Landesgericht in Innsbruck
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Gericht

Lebenslange Haft für Mord an Vater

Am Innsbrucker Landesgericht ist am Mittwoch eine 29-Jährige nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie soll im vergangenen Jahr ihren Vater mit mehreren Messerstichen getötet haben. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig.

Der 57-jährige Mann starb letztlich an den schweren Stich- und Schnittverletzungen, die ihm seine Tochter laut Anklage mit einem Küchenmesser zugefügt haben soll. Die Frau hatte unmittelbar nach der Bluttat selbst die Einsatzkräfte alarmiert. Es sei etwas Schlimmes passiert, meldete sie damals.

Frau schilderte vor Gericht Besuch beim Vater

Die Angeklagte hatte den 57-jährigen Vater, mit dem sie nicht im gleichen Haushalt lebte, im November 2021 in dessen Wohnung in Neustift im Stubaital besucht. Ihr Vater sei betrunken gewesen und immer aggressiver geworden, gab die Frau am Mittwoch vor dem Geschworenengericht an: „Zuvor habe ich ihn mit verschiedenen Dingen im Gespräch konfrontiert, und er wurde immer bösartiger.“

Sie habe schließlich Angst gehabt, sei immer wütender geworden und schließlich explodiert, so die Frau bei der Befragung. An den genauen Tathergang im Anschluss habe sie aber keinerlei Erinnerung. Sie wisse auch nicht mehr, wie das Messer in ihre Hand gekommen sei.

Mordprozess Innsbruck, Vater getötet
APA/EXPA/ERICH SPIESS
Die Angeklagte war vor Gericht geständig, an die Bluttat selbst konnte sie sich aber nicht erinnern

Erinnerungslücken, was genau passiert ist

Auf diese Erinnerungslücken wies auch im Vorfeld bereits die Verteidigerin hin: „Die Angeklagte wird aussagen, woran sie sich erinnern kann.“ Klar sei jedenfalls, dass sie die Tat in einem irrsinnigen Erregungszustand begangen habe. „Ein Gefühlssturm hat sie beherrscht“, erklärte die Verteidigerin. Direkt nach der Tat sei die Angeklagte dann zusammengebrochen.

Diesen Ausnahmezustand im Affekt gestand auch der Staatsanwalt der Angeklagten zu. „Sie hat aber zu jedem Zeitpunkt gewusst, dass sie ein Unrecht begeht“, so der öffentliche Ankläger. Die Frau sei zwar womöglich in der Steuerung der Tat eingeschränkt gewesen, insgesamt aber zweifellos schuldfähig. Daran schloss auch Richterin Helga Moser an, die die Beschuldigte fragte, ob sie gewusst habe, dass ihr Vater aufgrund der Messerattacke sterben könnte. Die 29-Jährige antwortete im Prozess mit einem „Ja“.

Sachverständige erkannte Zurechnungsfähigkeit

Über den genauen Zustand der Angeklagten zum Tatzeitpunkt gab schließlich die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner in ihrem Gutachten Auskunft. Die Frau sei ob der Trennung von Vater und Mutter und ihrem Wunsch, wieder ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater aufzubauen, zwar von dieser fixen Idee getrieben, aber zum Zeitpunkt der Tötung zurechnungsfähig gewesen.

„Sie hatte zwar eine eingeschränkte Steuerung ihres Tuns, aber die Zurechnungsfähigkeit war zu keinem Zeitpunkt aufgehoben“, erläuterte Kastner im Prozess. Die Angeklagte habe im „dynamischen Tatgeschehen viele Entscheidungen“ getroffen.

„Tatgeschehen mit massiver Wucht“

Gerichtsmediziner Walter Rabl sprach schließlich in dieser Hinsicht von einem Tatgeschehen mit „massiver Wucht“. „Zum Tode des Vater haben letzten Endes eine Kombination aus starkem Blutverlust und Luftembolie geführt“. Letztere sei vor allem deshalb eingetreten, weil die „Halsvenen eröffnet waren“. Die Halsverletzungen seien schließlich auch die „tödlichen Verletzungen“ gewesen, so Rabl.

Die Frau wurde am späten Nachmittag von den Geschworenen einstimmig zu lebenslanger Haft verurteilt.