Johannes Tratter
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Politik

Urlaub von Tratter soll überprüft werden

Auf Antrag der Opposition im Landtag prüft der Landesrechnungshof die Urlaubsgebarung von Johannes Tratter (ÖVP). Der frühere Landesrat wechselte nach seinem Ausscheiden aus der Landesregierung zurück in den Landesdienst und trat sofort einen 19-wöchigen Urlaub an. Das Land betonte dessen Rechtsmäßigkeit.

Tratter trat 1995 in den Landesdienst ein und wurde 2010 Bürgermeister der Stadt Hall in Tirol. Ab 2012 gehörte er als Landesrat der Regierung an, bis er nach der Landtagswahl im Herbst unter Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) seinen Regierungssitz verlor. Am 25. Oktober kehrte Tratter als Beamter in den Landesdienst zurück und ging noch mit demselben Tag für 19 Wochen auf Urlaub.

Landesrechnungshof soll 33 Fragen klären

Die Liste Fritz, FPÖ, Grüne und NEOS legten am Montag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck 33 Fragen vor, die der Landesrechnungshof klären solle.

Markus Abwerger, Markus Sint, Gebi Mair und Dominik Oberhofer
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Markus Abwerzger, Markus Sint, Gebi Mair und Dominik Oberhofer

Sint glaubt an Extrawurst für Tratter

„Wir wollen wissen, woher dieser angesammelte Urlaub bei Johannes Tratter kommt. Warum konnte er so viel Urlaub überhaupt mitnehmen?“, fragte Markus Sint (Liste Fritz). Es sei laut Beamtendienstrecht so, dass ein Beamter seinen Urlaub maximal zwei Jahre mitnehmen könne.

„Unsere Vermutung als Liste Fritz ist ganz klar, dass es für Johannes Tratter – Ex-Landesrat, ÖVP-Bezirksparteiobmann in Innsbruck-Land, früherer Bürgermeister – eine Extrawurst für einen ÖVPler gegeben hat.“

Markus Sint
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Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint

Abwerzger für rasche Klärung der Rechtmäßigkeit

FPÖ-Klubobmann Markus Abwerzger will die Rechtmäßigkeit so schnell wie möglich geklärt haben. Jeder, der ein normales Arbeitsverhältnis habe, fühle sich – egal ob Beamter oder in der freien Privatwirtschaft – ein bisschen „verarscht“.

„Da kommt jemand nach 13 Jahren aus der Politik zurück und geht wieder arbeiten. Man würde erwarten, dass man doch mit vollem Elan in diese alte Arbeitsstelle zurückkehrt, und was macht er? Er macht 19 Wochen Urlaub, das sind fast fünf Monate“, zeigte sich Abwerzger fassungslos.

Markus Abwerzger
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FPÖ-Parteiobmann Markus Abwerzger

Mair vermisst Gesprächsbereitschaft von Tratter

Tratter als nunmehriger Landtagsabgeordneter verweigere jegliche Diskussion, kritisierte Gebi Mair (Grüne). Zudem sei er auch noch designierter Chef der Neuen Heimat Tirol – mehr dazu in Ex-Landesrat Tratter wird Neue-Heimat-Chef.

„Der Landtag ist ja keine Warmhalteplatte für irgendwelche anderen Jobs“, kommentierte Mair.

Gebi Mair
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Der Klubobmann der Grünen, Gebi Mair

Oberhofer: Tratter für politisches Scheitern belohnt

NEOS-Klubchef Dominik Oberhofer zeigte sich am Montag enttäuscht, er sei fassungslos, sagte er. Die Bevölkerung sei mit einer Inflation und mit einer Teuerung konfrontiert, die sie in die Verzweiflung treibe. Und im Landhaus spiele das alles keine Rolle.

Landesrat Tratter werde für das politische Scheitern belohnt, indem er 19 Wochen auf Urlaub geht, und dann werde er mit der Position in der Neuen Heimat versorgt.

Dominik Oberhofer
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NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer

Sollte der Landesrechnungshof feststellen, dass der 19-wöchige Urlaub Tratters nicht rechtmäßig war, forderte die Opposition, dass er seinen neuen Job bei der Neuen Heimat erst gar nicht antreten solle. Wann und wie lange der Landesrechnungshof prüft, steht nicht fest.

Opposition erwartet Ergebnis spätestens bis Jahresende

Das Ergebnis der Sonderprüfung erwarteten sich die Oppositionsparteien möglichst rasch, jedoch bis spätestens Ende des Jahres.

Für das Verlangen auf Durchführung einer Sonderprüfung habe man jedenfalls die notwendigen Unterschriften parat, es werde noch am Montag eingebracht. Eine bisherige Anfrage im Landtag hätte zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt.

Land sieht Rechtmäßigkeit gegeben

Das Land sah hingegen – wie Tratter selbst – weiter die Rechtmäßigkeit gegeben. Landesamtsdirektor Herbert Forster betonte am Montag auf APA-Anfrage einmal mehr, dass Tratter mit Wiederaufleben seines Beamtendienstverhältnisses nach Beendigung seiner Regierungstätigkeit wie jeder andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wiederum gesetzlichen Anspruch auf Urlaub habe.

Als Landesrat sei er zuvor im Landesdienst außer Dienst gestellt worden und habe in dieser Zeit – in Tratters Fall waren das zehn Jahre, nämlich von 2012 bis 2022 – keinen gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch gehabt.

Verweis auf Beamtendienstrecht

Im Beamtendienstrecht sei zudem gesetzlich geregelt, den nicht konsumierten Urlaub vom Vorjahr mitnehmen zu können. „Vor dem Hintergrund gilt für Tratter dieselbe gesetzliche Regelung wie für alle anderen BeamtInnen gemäß Beamtendienstrecht auch“, sah Forster keine wie immer geartete Sonderbehandlung.

Konkret führte Forster aus, dass sich nach der entsprechenden Bestimmung des Dienstrechtsgesetzes des Bundes ab dem 43. Geburtstag ein Urlaubsanspruch von 240 Stunden pro Jahr für alle Beamtinnen und Beamten ergebe. „Grundsätzlich kann es damit vorkommen, dass zum gesetzlichen Urlaubsanspruch für das Jahr 2022 noch der allenfalls nicht konsumierte Urlaub vom Vorjahr hinzukommt. Und nach Anbrechen des Jahres 2023 stehen nochmals 240 Stunden an Urlaubsanspruch für das laufende Jahr 2023 zu“, zählte der Landesamtsdirektor auf.

Unter „Einberechnung aller gesetzlichen Feiertage in der Zeit der Urlaubskonsumation wie etwa Heiliger Abend, Neujahr, Dreikönigstag, etc.“ und vor dem Hintergrund, dass der Urlaubsanspruch in Summe konsumiert wird, „kann das diese längere Zeitspanne ergeben“, meinte Forster auf Anfrage zur Causa Tratter.