Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs als Angeklagter bei der Neuauflage des Prozesses wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage im Gerichtssaal in Innsbruck
APA/EXPA/Johann Groder
APA/EXPA/Johann Groder
Gericht

Freispruch für OStA Johann Fuchs

Der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage angeklagte Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Dienstag bei der Neuauflage des Prozesses am Innsbrucker Landesgericht freigesprochen worden. Der Anklagevertreter in dem Prozess hat umgehend Berufung gegen den Freispruch angekündigt.

Das Verfahren gegen den Chef der Wiener Oberstaatsanwaltschaft wird in Innsbruck und nicht in Wien durchgeführt, um eine Befangenheit auszuschließen. Fuchs ist im Wiener Justizapparat bestens vernetzt. Am Innsbrucker Landesgericht war er im August des Vorjahres in beiden Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden – mehr dazu in 72.000 Euro Geldstrafe für OStA-Leiter Fuchs.

Erstes Urteil vom OLG Innsbruck aufgehoben

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob Ende des vergangenen Jahres dieses Urteil aber auf, unter anderem weil es Begründungsmängel gebe – mehr dazu in Causa Fuchs: OLG hebt Schuldsprüche auf. Am Dienstag kam es deshalb zur Neuauflage des Prozesses. Zeugen waren dabei nicht vorgesehen, im Mittelpunkt stand die Einvernahme des Angeklagten.

Weitergabe von Aktenteilen als Auslöser für Verfahren

Konkret ging es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck um zwei Punkte: Einerseits soll Fuchs im Dezember 2020 Aktenteile einer WKStA-Anzeige gegen eine ehemalige „Presse“-Redakteurin an den suspendierten Ministeriumssektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Zudem soll er Pilnacek erzählt haben, dass die Anzeige von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht weiter verfolgt wurde. Pilnacek war in derselben Causa von einem Wiener Gericht rechtskräftig freigesprochen worden. Ihm wurde zur Last gelegt, einer „Kurier“-Redakteurin von der Anzeige erzählt zu haben.

Fuchs räumte im Prozess einmal mehr ein, dass er mit Pilnacek zwar darüber gesprochen, aber die Dokumente nicht weitergeleitet habe. Der Sektionschef sei „nicht meine Kummernummer“ gewesen, sondern er habe mit ihm einen „vertrauensvollen, gegenseitigen Austausch gepflegt“. Ihn verbinde mit Pilnacek eine berufliche Freundschaft. „Der Punkt, der mich belastet hat und wozu ich ihn konsultiert habe, war, dass Staatsanwälte und die Leitung der WKStA versucht haben, kritische Berichterstattung in den Medien zu kriminalisieren“, beschrieb Fuchs seine Beweggründe.

Der wegen Verletzung des Amtsmissbrauchs und Falschaussage angeklagte Wiener Oberstaatsanwalt Johann Fuchs im Innbrucker Gerichtsbebäude
APA/EXPA/Johann Groder
Der angeklagte Wiener Oberstaatsanwalt Johann Fuchs im Innsbrucker Gerichtsgebäude

Andererseits soll Fuchs laut Anklagebehörde genau in dieser Sache vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss im März 2021 gelogen haben. Er gab dort an, sich nicht mehr erinnern zu können, die Aktenteile weitergegeben zu haben. Fuchs argumentierte am Dienstag erneut mit einem Aussagenotstand.

Vor seinem Erscheinen im U-Ausschuss habe er von einer Verdachtsprüfung der Staatsanwaltschaft Innsbruck erfahren, er wusste allerdings nicht, worum es ging. Zudem hatten drei Oppositionsparteien Suspendierungsforderungen gestellt, er sei deshalb unter einem „Riesendruck“ gestanden. Er habe seine Aussage so gestaltet, um sich selbst nicht zu belasten. Das Landesgericht hatte den Aussagenotstand in der ersten Instanz nicht gelten lassen, das OLG sah das anders.

Staatsanwaltschaft verteidigt Verfahren gegen Fuchs

„Das OLG hat zwei Haare in der Suppe gesucht und gefunden: Begründungsmängel und rechtliche Erwägungen zum Aussagenotstand“, meinte wiederum Staatsanwalt Andreas Leo am Dienstag bei der Neuauflage des Prozesses. Für ihn sei die Aufhebung durch das OLG „doch einigermaßen überraschend gewesen“, er ging weiterhin von der Schuld des Angeklagten aus.

Fuchs’ Verteidiger Martin Riedl sah in der ersten Instanz „wesentliche Verfahrensmängel“ und kommentierte das in seinem Eröffnungsplädoyer nur mit „Nobody is perfect“. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum Pilnacek in derselben Sache freigesprochen und Fuchs – der die Causa nur „intern“ mit Pilnacek besprochen habe – im ersten Prozess schuldig gesprochen worden war. Im zweiten Anlauf gab es für seinen Mandanten einen Freispruch in erster Instanz.

Staatsanwalt meldet volle Berufung an

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Staatsanwalt Andreas Leo volle Berufung angemeldet hat. Fuchs’ Verteidiger Martin Riedl sagte im Anschluss gegenüber Journalisten, dass er das nunmehrige Urteil erwartet habe und einer Berufung keine Chancen einräume.

Solange das Verfahren laufe, sei auch ein disziplinarrechtliches Verfahren aufrecht, meinte er zur beruflichen Zukunft von Fuchs, dem die Aufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entzogen worden war.