Johann Fuchs
APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Gericht

Prozess gegen OStA-Leiter Fuchs geht weiter

Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Innsbruck über den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, ist durch das Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben worden. Am Dienstag wird in Innsbruck erneut verhandelt.

Fuchs wurde vorgeworfen, dass er im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine ehemalige „Presse“-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben soll. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet.

Oberlandesgericht hob Schuldsprüche auf

Fuchs soll Pilnacek auch von der Einstellung des Verfahrens erzählt haben. Fuchs hatte dies stets bestritten, das Gericht hatte dem aber keinen Glauben geschenkt.

Das OLG sah dies aber vom Landesgericht in seiner Urteilsfindung nicht ausreichend begründet und hob das Urteil auf – mehr dazu in Causa Fuchs: OLG hebt Schuldsprüche auf.

Nur Einvernahme von Fuchs geplant

Im zweiten Anklagepunkt zur Falschaussage wurde Fuchs angelastet, dass er im März 2021 im Ibiza-Untersuchungsausschuss ausgesagt habe, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Das Landesgericht glaubte ihm auch in diesem Punkt nicht, dass er sich nicht mehr erinnern könne, vor allem, was eine im Ausschuss abgefragte Korrespondenz zwischen Fuchs und dem Sektionschef am Tag der Veröffentlichung des Ibiza-Videos betrifft.

Der Leiter der OStA Wien argumentierte mit einem vorliegenden Aussagenotstand, weil der Gegenstand des U-Ausschusses ihn selbst betroffen habe. Das Landesgericht sah dies anders und ließ den Aussagenotstand nicht gelten. Das OLG wiederum kam zu dem Schluss, dass sich der Untersuchungsgegenstand sehr wohl gegen Fuchs gerichtet habe und wollte daher noch erhoben wissen, warum er falsch ausgesagt habe.

Bei der Verhandlung ist nur die Einvernahme von Fuchs geplant. Pilnacek, der zuletzt als Zeuge geladen war, hatte aufgrund laufender Verfahren die Aussage verweigert.

Erstes Urteil: 72.000 Euro Geldstrafe für Fuchs

Fuchs war vom Innsbrucker Landesgericht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss im August zu einer unbedingten Geldstrafe von über 72.000 Euro verurteilt worden – mehr dazu in 72.000 Euro Geldstrafe für OStA-Leiter Fuchs.