Apres-Ski in Ischgl
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Gericht

CoV-Causa Ischgl: Sammelklage des VSV

In der CoV-Causa Ischgl hat der Verbraucherschutzverein (VSV) beim Landesgericht Innsbruck eine Sammelklage für 121 Betroffene eingebracht. Die Klage wendet sich gegen die Republik Österreich und das Land Tirol mit einem Streitwert von fast 3,4 Millionen Euro.

Die Betroffenen, die sich zu Beginn der Pandemie 2020 mit dem Coronavirus mutmaßlich in Ischgl infiziert hatten, kommen aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlande, Finnland, Norwegen, Dänemark, Polen und den USA, teilte der VSV am Mittwoch mit.

Ansprüche würden mit 5. März verjähren

Zusammen mit den schon anhängigen und neuen Individualklagen von Rechtsschutzversicherten würden rund sieben Millionen Euro geltend gemacht, erklärte VSV-Obmann Peter Kolba. Dieser hatte zuletzt die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich und den Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) aufgefordert, bis zum 28. Februar einen Verjährungsverzicht für die Ansprüche von in dem Wintersportort offenbar Infizierten abzugeben, was aber nicht geschah. Ansonsten werde man eine Sammelklage einbringen. Denn die Ansprüche der Urlauber würden mit 5. März diesen Jahres verjähren. Laut VSV sollte damit die Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), die in den nächsten Wochen erwartet werde, abgewartet werden können.

Tirol wird „zur Vorsicht“ geklagt

Doch das Land Tirol habe „glatt abgelehnt“, meinte Kolba. Die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik habe noch im Dezember 2022 Zustimmung erkennen lassen, in den nachfolgenden Verhandlungen aber „unannehmbare Bedingungen“ gestellt. Tirol habe man nun „zur Vorsicht klagen“ müssen, obwohl man mit dem Land die Rechtsmeinung vertrete, dass für alle Behördenfehler die Republik Österreich hafte, wundert sich Kolba laut eigenen Angaben über die „Tiroler Sturheit.“

Bisher mit Klagen wenig Erfolg

Der Verbraucherschutzverein hatte im September 2020 erste Amtshaftungsklagen gegen die Republik eingebracht, das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wies diese aber mit der Begründung ab, dass der Republik für die betreffenden Zeiträume „weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten“ sei. Im Juli des Vorjahres hob das Wiener Oberlandesgericht (OLG) dieses Urteil auf, weil es mit Feststellungsmängeln behaftet sei – mehr dazu in Ischgl: Schadenersatzurteil aufgehoben. Die Rechtssache wurde zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.

Die Finanzprokuratur hat inzwischen Rekurs gegen die Entscheidung des OLG erhoben. Sie ist laut VSV der Meinung, dass allfällige Fehler bei der Kommunikation an die Medien nicht dem Bund zurechenbar seien, sondern nur das Land Tirol dafür verantwortlich wäre.