Strompreis Sujet
APA/BARBARA GINDL
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Wirtschaft

AK: Strompreiserhöhung ist unzulässig

Ein Rechtsgutachten, das die Arbeiterkammer Tirol in Auftrag gegeben hat, kommt zum Schluss, dass die für Juni geplanten Strompreiserhöhungen unzulässig sind. Betroffen von der Überprüfung sind die meisten Stromanbieter in Tirol. Die TIWAG kündigte bereits eine Überprüfung der Beschaffungsstrategie an.

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol wurde federführend tätig, die Arbeiterkammer Salzburg schloss sich bei der Einholung des Rechtsgutachtens im Oktober letzten Jahres an. Auch die Lieferbedingungen wurden in dem Rechtsgutachten als „unzulässig“ eingestuft.

Änderung der Geschäftsbedingungen „rechtsunwirksam“

Anfang Februar kündigte die TIWAG an, ihre Strompreise ab 1. Juni um 28 Prozent zu erhöhen – mehr dazu in TIWAG gibt höhere Einkaufspreise weiter. Andere Stromanbieter geben die hohen Einkaufspreise schon seit Monaten weiter, etwa die Hall AG, das E-Werk Hopfgarten und die Wörgler Stadtwerke. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) hatten sich bei Bestandskundinnen und -kunden weitgehend an der TIWAG orientiert. Neukunden müssen den bereits erhöhten Strompreis bezahlen.

Diese sowie die geplanten Preiserhöhungen sowie Änderungen der Geschäftsbedingungen stuft die Arbeiterkammer nun als „rechtsunwirksam“ ein, sagte der Präsident der Arbeiterkammer Tirol, Erwin Zangerl: „Jetzt ist feststellbar, dass man irgendwelche Fantasiegeschichten für eine Erhöhung heranzieht.“

Gutachter: Stromanbieter müssen Kosten offenlegen

Das Rechtsgutachten wurde vom Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck, Alexander Schopper, erstellt. Er gestand den Stromanbietern zu, dass Preiserhöhungen wegen eines neuen Gesetzes grundsätzlich möglich seien. Die Stromanbieter stünden wegen des extrem bewegten Strompreismarktes erheblich unter Druck. Eine Preiserhöhung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sei aber nur in einem speziellen Fall erlaubt: „Nur dann, wenn sich die eigenen Kosten in Bezug auf die Kunden wirklich konkret erhöht haben. Und das muss ich gegenüber den Kundinnen und Kunden auch offenlegen. Und das ist zumindest bei den von mir überprüften Fällen aus meiner Sicht nicht gesetzeskonform erfolgt.“

In den vergangenen Monaten ist von Stromanbietern die Erhöhung der Preise mit dem gestiegenen Strompreisindex argumentiert worden. Das alleine reiche nicht immer, so AK-Präsident Zangerl: „Gerade in einem Land mit viel Wasserkraft werden die Kosten nicht in dem Ausmaß gestiegen sein, wie man sie jetzt den Kunden abverlangt.“

Arbeiterkammer droht mit Klage

Zangerl forderte mehr Transparenz seitens der Stromanbieter: „Aufgrund dieses Gutachtens sind alle Anbieter gut beraten, sich dieses genau durchzulesen und entsprechend zu handeln. Ansonsten müssen wir den Klagsweg beschreiten.“ Vom Landesenergieversorger TIWAG forderte Zangerl, die angekündigte Erhöhung im Juni auf ein notwendiges Maß anzupassen.

TIWAG reagierte umgehend

Die TIWAG reagierte umgehend mit einer Aussendung auf die Präsentation des Rechtsgutachtens. Dieses werde bei der geplanten Preiserhöhung im Juni „berücksichtigt“. Man wolle an einer Optimierung der Beschaffungs- und Einkaufsstrategie arbeiten, hieß es in der Stellungnahme, damit man künftig „rascher auf die volatilen Entwicklungen am Energiemarkt reagieren kann. Damit können auch Preissenkungen schneller an die Kunden weitergeben werden. Dazu ist auch eine Überarbeitung der Lieferbedingungen erforderlich“, so die TIWAG am Montag.

Man werde aber vor allem im Winter weiter Strom zukaufen müssen. Deshalb sei der Ausbau der heimischen Energieträger so dringlich, um den „Anteil der Eigenversorgung weiter zu stärken“. Die TIWAG nehme dafür in den kommenden Jahren 2,1 Milliarden Euro in die Hand, ließ der Energieversorger wissen.