Feiernde in der Disco
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Chronik

150 Polizeibeamte zusätzlich zu Silvester

In der Silvesternacht werden in Tirol 150 Beamte der Polizei zusätzlich im Einsatz stehen. In Tirol wird die Polizei aufgrund der Einsatzerfahrungen der vergangenen Jahre und der Linzer Halloweennacht zum Jahreswechsel auf Basis eines „speziellen Einsatzkonzeptes“ operieren.

Besonders im Fokus stehen die Silvesterfeiern bzw. der „Bergsilvester“ in der Landeshauptstadt Innsbruck. Aufgeboten werden gerade in Innenstadtbereichen uniformierte und zivile Kräfte.

Bergsilvester: Menschen müssen sich durchsuchen lassen

Für den „Bergsilvester“, der diesmal am Rennweg zwischen Hofburg und Landestheater über die Bühne geht, wurde zudem eine Durchsuchungsverordnung erlassen. Die Besucher müssen sich beim Zutritt Taschen und Kleidung durchsuchen lassen. Wer dies verweigert, wird nicht durchgelassen. Zudem wird der Bereich als Videoüberwachungszone gelten. Die Anzahl der Besucher ist außerdem begrenzt, mehr als 10.000 sollten es nicht sein.

In den letzten Wochen hat es in Tirol mehrere Vorfälle mit K.-o.-Tropfen gegeben. Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels wollen das Land und die Polizei mehr Bewusstsein schaffen und präsentieren Tipps für eine sichere Silvesterfeier. Für die Silvesternacht und die Tage rundherum arbeiteten das Land Tirol und verschiedene Einsatzorganisationen ein Sicherheitskonzept aus. Die Polizei in Tirol bereite sich mit einem speziellen Einsatzkonzept auf die öffentlichen Silvesterfeiern bzw. Großveranstaltungen vor, erklärte Landespolizeidirektor Edelbert Kohler.

Keine Feuerwerke im Ortsgebiet

Generell ist das Abfeuern von Pyrotechnik im Ortsgebiet verboten. Zudem gelten – je nach Kategorie der Feuerwerkskörper – strenge Altersbegrenzungen beim Kauf. Jugend- und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair (ÖVP) rief daher zu einem sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf. Die Polizei verstärke die Kontrollen und nehme auch die Händlerinnen und Händler ins Visier. Zudem werde man schauen, welcher Jugendliche oder welcher Erwachsene etwas zünde, so Mair. Das sei entscheidend, um den sorgsamen Umgang zu gewährleisten.

Umgebungsbedingungen bei Feuerwerken beachten

Landesfeuerwehrinspektor Alfons Gruber appellierte daher beim Abbrennen von Feuerwerken, neben den Sicherheitsvorgaben der Hersteller unbedingt die Umgebungsbedingungen zu beachten, denn speziell ohne Schneedecke und bei Trockenheit bestehe die Gefahr, dass trockenes Gras oder Gestrüpp entzündet werde.

Feuerwerkskörper
APA/HANS PUNZ
Im Ortsgebiet darf grundsätzlich keine Pyrotechnik abgefeuert werden

Gläser und Flaschen nie unbeaufsichtigt lassen

Sicherheit beim Feiern beinhalte auch die Aufmerksamkeit beim Fortgehen, betonte Mair. Die Jugendlandesrätin appellierte speziell an junge Frauen, Vorfälle mit K.-o.-Tropfen, die in der Vergangenheit vermehrt polizeilich gemeldet wurden, ernst zu nehmen. An die 25 Verdachtsfälle wurden laut Polizei seit Juni 2021 gemeldet, etliche davon haben sich bestätigt – mehr dazu in K.-o.-Tropfen: Neun Frauen meldeten sich.

Gläser und Flaschen beim Ausgehen nie unbeaufsichtigt zu lassen, sei eine vorbeugende Maßnahme. Täter mischen in unbeobachteten Momenten einige Tropfen geschmacks- und geruchslose illegale Substanzen in das Getränk, um Opfer zu betäuben. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den K.-o.-Tropfen-Wirkstoff GHB – bekannt als Liquid Ecstasy.

KO Tropfen im Glas
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Getränke mit Armband schnell auf Wirkstoff GHB testbar

Wie Mair sagte, könne man sein Getränk mittels eines bestimmten Armbands einfach und schnell auf den Wirkstoff GHB testen. „Das Armband schreckt potenzielle Täter im Vorfeld schon ab und schützt dadurch auch präventiv. Zudem hat es eine wertvolle Erinnerungsfunktion, denn ein kurzer Blick auf das Handgelenk erinnert, achtsam zu sein“, sagte Mair. Aber auch diese Armbänder könnten keine absolute Sicherheit gewährleisten.

Armband zu K.O.-Tropfen
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Alkoholkonsum im Jugendschutzgesetz geregelt

Wie im Jugendschutzgesetz geregelt ist, ist das Trinken von Alkohol wie beispielsweise Bier, Wein oder Sekt Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Gebrannte alkoholische Getränke wie Schnaps, Wodka oder Gin, auch Mixgetränke wie Alkopops sind erst ab 18 Jahren erlaubt – gleiches gilt für den Erwerb und Konsum von Tabakwaren.

Wie Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser erklärte, seien der Konsum, Erwerb und Besitz von illegalen Drogen – wie etwa Cannabis oder Ecstasy – nach dem Suchtmittelgesetz generell verboten. Das gelte auch für drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen und zur Betäubung oder zum Aufputschen dienen.

Astrid Mair
Land Tirol
Astrid Mair rät Frauen und ihren Begleitern zur Aufmerksamkeit

Jugendlichen wird Mitnahme eines Ausweises empfohlen

Bei Kontrollen in Jugendlokalen oder auch beim Einkauf von Alkohol ist oft ein Altersnachweis erforderlich. Sicherheitslandesrätin Mair empfahl in der Aussendung Jugendlichen die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises, der eine schnelle Identitätsfeststellung sicherstellt: „Mit einem amtlichen Lichtbildausweis kann man beim Kauf von Alkohol oder beim Ausgehen sein Alter nachweisen. Als amtlicher Lichtbildausweis gilt unter anderem ein Reisepass, der Personal- oder Identitätsausweis wie ein Schülerausweis oder die Lehrlingscard, oder der Führerschein.“