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Verkehr

Was Pendler bei Streiks beachten müssen

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol verweist wegen der drohenden Zugausfälle durch ÖBB-Warnstreiks auf Rechte und Pflichten für Pendler. Bei einer Dienstverhinderung aufgrund von ausgefallenen Zügen müsse etwa das Entgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter bezahlt werden.

Aufgrund des angekündigten Warnstreiks des ÖBB-Personals könnte der Zugverkehr am Montag österreichweit stillstehen – mehr dazu in Erste Streiks schon am Montag geplant. Laut AK Tirol sollten Arbeitnehmer, die von Zugausfällen betroffen sind, ihre Rechte und Pflichten beachten.

Dienstverhinderung unverzüglich melden

Seit 1. Juli 2018 seien die gesetzlichen Regelungen für Arbeiterinnen und Arbeiter jenen der Angestellten angeglichen. Daher hätten sie einen Anspruch auf Entgelt, „wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten“, so die AK Tirol.

Dabei dürfe es keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben. Wer beispielsweise aufgrund eines durch Streik ausgefallenen Zuges zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt, brauche hier keine Folgen zu fürchten. Allerdings müsse die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber „so schnell wie möglich“ bekanntgegeben werden, so die AK Tirol. Zusätzlich brauche es einen Nachweis für den Ausfall des Zuges. Falls dies nicht geschehe, würden arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Regelungen seien „zwingend“

Darüber hinaus seien die Arbeitnehmer verpflichtet, „alles Zumutbare“ zu unternehmen, um die Dienstverhinderung zu vermeiden bzw. sie möglichst kurz zu halten. Beispielsweise müsse man auf ein anderes Verkehrsmittel ausweichen. Dasselbe gelte, falls Kinder den Kindergarten oder die Schule nicht erreichen könnten und die Erziehungsberechtigten die Betreuung übernehmen müssen.

Diese Regelungen seien laut AK Tirol „zwingend“. Sie dürften nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Sofern es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gebe, müssten diese günstiger sein.