Ein Schild „Zum Wahllokal“ in Graz
APA/ERWIN SCHERIAU
APA/ERWIN SCHERIAU
Landtagswahl 2022

789 Wahllokale öffnen am Wahlsonntag

Am 25. September findet die Tiroler Landtagswahl statt. In allen 277 Gemeinden werden am Wahlsonntag insgesamt 789 Wahllokale zur Stimmabgabe geöffnet. Die meisten Wahllokale in kleineren Gemeinden sind nur vormittags geöffnet.

Bereits um 6.00 Uhr öffnet das erste Wahllokal in der Gemeinde Pfunds. In den meisten Wahllokalen kann man ab 8.00 Uhr wählen. In vielen Gemeinden ist um 14.00 bzw. 15.00 Uhr Wahlende. Die letzten der insgesamt 789 Wahllokale in Tirol schließen schließlich um 17.00 Uhr ihre Türen.

Wahlberechtigte dürfen am Wahltag nur das Wahllokal in jener Gemeinde aufsuchen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind. In Gemeinden mit mehreren Wahllokalen müssen Wahlberechtigte im Wahllokal jenes Wahlsprengels die Stimme abgeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Mit Wahlkuvert und Stimmzettel in Wahlkabine

Im Wahllokal selbst müssen sich Wahlberechtigte zunächst bei der Wahlbehörde anmelden und einen Lichtbildausweis vorzeigen. Dort bekommen die Wahlberechtigten ein Wahlkuvert sowie einen Stimmzettel. Die Stimmabgabe erfolgt in der Wahlkabine. Diese darf nur alleine betreten werden. Ausnahmen gelten für Kleinkinder und Begleitpersonen von Wählern mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Nach Abgabe der Stimme ist der Stimmzettel noch in der Wahlkabine in das Wahlkuvert zu stecken und dieses zu verschließen. Anschließend kann das Wahlkuvert in die Wahlurne geworfen oder dem Wahlleiter übergeben werden, der es ungeöffnet in die Wahlurne zu legen hat.

Muster von Stimmzettel zur Landtagswahl
Land Tirol

Wahlkarten bis spätestens Freitag beantragen

Wer am Wahlsonntag aus bestimmten Gründen – unter anderem Ortsabwesenheit oder gesundheitliche Gründe – nicht im Wahllokal wählen kann oder will, kann eine Wahlkarte beantragen.

Möglich ist dies schriftlich bis spätestens Dienstag, 20. September – wobei die Dauer des Postwegs zu beachten ist- oder mündlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14.00 Uhr, in der eigenen Gemeinde. Der persönliche Antrag kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Antrag auf Ausstellen einer Wahlkarte
Stadt Innsbruck
Dem Antrag auf Ausstellen einer Wahlkarte muss eine Kopie des Reisepasses, des Führerscheins oder des Personalausweises beigelegt werden

Das Beantragen der Wahlkarte ist kostenlos, mitzunehmen bzw. mitzusenden sind ein amtlicher Lichtbildausweis bzw. eine Kopie davon – mehr dazu in Schriftlicher Antrag nur mit Passkopie gültig. Wer die Wahlkarte elektronisch beantragt, muss seine Identität ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft machen.

Ebenfalls bis Freitag, 23. September kann in der eigenen Gemeinde ein Antrag auf Besuch der Sonderwahlbehörde – die sogenannte Fliegende Wahlkommission – gestellt werden. Beantragt werden kann diese von Wahlberechtigten, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können.

Unterschriebene und verschlossene Wahlkarte abgeben

Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte beantragt haben, können am Wahlsonntag nicht mehr im Wahllokal wählen. Sie können aber die unterschriebene und verschlossene Wahlkarte am Wahlsonntag im eigenen Wahllokal abgeben. Das kann auch von einer beauftragten Person erledigt werden. Die Abgabe der Wahlkarte in anderen Wahllokalen ist allerdings nicht möglich.

Wahllokal für die Bürgermeister-Stichwahl
ORF

Wahllokale möglichst barrierefrei

Damit alle Wählerinnen und Wähler ihre Stimme dann auch tatsächlich abgeben können, müssen die Wahllokale barrierefrei gestaltet sein. „Von Barrierefreiheit profitieren dabei nicht nur Menschen mit Mobilitäts- oder Seheinschränkungen, sondern etwa auch ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen und viele mehr“, erklärte Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Für Menschen mit Behinderungen beginne die Herausforderung bereits auf dem Weg in das Wahllokal, erklärte Bernhard Gruber, Mitglied des Monitoringausschusses. Es brauche einen barrierefreien Parkplatz. Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen brauche es zudem ein taktiles und kontrastierendes Leitsystem. Außerdem müsse die Tür zum Wahllokal breit genug und so beschaffen sein, dass Menschen im Rollstuhl sie selbstständig öffnen können bzw. sich diese automatisch öffne.

Stimmzettel-Schablone für Blinde oder Sehbehinderte
Land Tirol/Baumegger
Stimmzettel-Schablonen helfen blinden und sehbehinderten Menschen beim Ausfüllen der Stimmzettel. Die Kurzbezeichnungen der Parteien sind mit Brailleschrift hinterlegt.

„Im Gebäude müssen die Leitsysteme weitergeführt werden und schließlich müssen für blinde und sehbehinderte Menschen auch in der Wahlkabine selbst entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stehen, wie etwa Stimmzettel-Schablonen“, informiert Gruber. Darüber hinaus können Menschen mit körperlichen Behinderungen bei Bedarf eine Begleitperson mit in die Wahlkabine nehmen. Insgesamt sind in Tirol aktuell 708 der 789 Wahllokale barrierefrei – das entspricht 90 Prozent.