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Landtagswahl 2022

Schriftlicher Antrag nur mit Passkopie gültig

Dem schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigelegt werden. Darauf machte am Mittwoch die Stadt Innsbruck aufmerksam, bisher seien hunderte Anträge eingereicht worden, bei denen die Kopie fehlte.

Laut Magistratsdirektion der Stadt Innsbruck gingen in den vergangenen Tagen hunderte schriftliche Wahlkartenanträge aus dem Bezirk Innsbruck ein, bei denen die Kopie eines amtlichen Identitätsausweises fehlt. Dass diese beigelegt werden muss, wurde auch auf der Anforderungskarte für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte, die an alle Wahlberechtigten in Innsbruck versandt worden ist, vermerkt, wurde betont.

Antrag auf Ausstellen einer Wahlkarte
Stadt Innsbruck
Auf der Anforderungskarte wird auf die Kopie des Ausweises hingewiesen

Bis spätestens Dienstag, 20. September, kann diese fehlende Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises – Reisepass, Führerschein oder Personalausweis – nachgereicht werden. Alternativ kann die Wahlkarte auch mittels Online-Formular beantragt werden. Bleibt der Antrag ohne Kopie gilt er als nicht vollständig und kann nicht weiter bearbeitet werden, machte die Stadt Innsbruck aufmerksam.

Stellen des Antrags persönlich oder online möglich

In Innsbruck kann die Wahlkarte auch persönlich im Wahlkartenbüro im sechsten Stock des Rathauses unter Vorlage eines Lichtbildausweises bezogen werden. Das Wahlkartenbüro ist jeweils werktags von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie am 23. September von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

Der Antrag auf Ausstellen einer Wahlkarte kann auch online erfolgen, sofern er mit einer qualifizierten elektronischen Signatur – Bürgerkartenfunktion mittels Handysignatur oder e-card mit Bürgerkartenfunktion – versehen wurde – mehr dazu in Aktionswoche für digitale Unterschrift.