Krankenhaus Reutte,Bezirkskrankenhaus Reutte
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Coronavirus

Weiter Impfpflicht in einigen Krankenhäusern

Die tirol kliniken haben die generelle Impfpflicht für Neuanstellungen in der Innsbrucker Klinik aufgehoben. Nun ziehen einige Bezirkskrankenhäuser nach. Allerdings bestehen einige weiter auf eine vollständige Corona-Impfung, um einen Job im Spital zu bekommen.

Im Krankenhaus St. Johann in Tirol gilt weiterhin die 3-G-Pflicht. Man muss somit entweder geimpft, genesen oder getestet sein, allerdings gilt keine vorgeschriebene CoV-Impfung mehr bei Neuanstellungen. Ähnlich will man es künftig auch im Bezirkskrankenhaus Schwaz handhaben, hieß es auf Nachfrage. In Zams war eine Corona-Impfung ohnehin nie unbedingte Voraussetzung für eine Anstellung. Bei gleicher Qualifikation wurden geimpfte Bewerberinnen oder Bewerber aber bevorzugt.

Krankenhaus Zams
Hermann Hammer
Für eine Anstellung im Krankenhaus Zams war eine CoV-Impfung nie Bedingung

In anderen Tiroler Krankenhäusern bleibt die Impfpflicht bei Neuanstellungen dagegen aufrecht – zumindest vorerst. Das habe auch nie Probleme gegeben, so die Rückmeldung aus dem Kufsteiner Spital. Es seien immer alle geimpft gewesen, weshalb diese Vorgabe nie wirklich ein Problem war. Allerdings räumte man im Kufsteiner Krankenhaus ein, dass bei Personalengpässen die Regel auch mit Augenmaß angewendet werden könnte.

Auch in Hall in Tirol und Reutte will man nicht am verpflichtenden Impfnachweis rütteln. Selbst im Bereich der tirol kliniken bleibt der Impfnachweis für Neuanstellungen in sensiblen Bereichen bestehen – so auch im Krankenhaus Natters und in Hochzirl, weil dort vielfach Hochrisikopatienten behandelt werden, lautet die Begründung.

Geimpfte Person bei gleicher Qualifikation eingestellt

Vor wenigen Tagen kündigten die tirol kliniken an, dass es künftig keine CoV-Impfpflicht als Bedingung bei Neuanstellungen mehr gibt. Allerdings würde bei gleicher Qualifikation die geimpfte Person eingestellt werden – mehr dazu in tirol kliniken: Impfung nicht mehr zwingend.

Das Abgehen von der generellen Impfpflicht bedeutet laut tirol kliniken auch nicht, dass die Impfung nirgends mehr Voraussetzung sei. Die Entscheidung liege letztlich bei den Fachabteilungenn. Es mache auch einen Unterschied, ob es sich um eine Beschäftigung mit direktem Patientenkontakt handle oder nicht. Es mache auch einen Unterschied, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber etwa nur die dritte CoV-Impfung aus nachvollziehbaren Gründen nicht habe oder ob jemand die Impfung prinzipiell ablehne, so die tirol kliniken.

FPÖ fordert endgültiges Ende der Impfpflicht

Laut Klubobmann Markus Abwerzger se es „unverständlich“, dass mehrere Krankenhäuser nach wie vor an der Impfpflicht festhalten. Er fordert die Landesregierung, allen voran ÖVP-Obmann Anton Mattle, auf, diese „Diskriminierung zu beenden“. Abwerzger warnt zudem davor, dass diese Krankenanstalten Personalprobleme bekommen würden, da sich aufgrund des Impfzwangs weniger Bewerberinnen und Bewerber melden würden.