Klinik Innsbruck
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Coronavirus

tirol kliniken: Impfung nicht mehr zwingend

An den tirol kliniken wird es künftig keine CoV-Impfpflicht als Bedingung bei Neuanstellungen mehr geben. Allerdings würde bei gleicher Qualifikation die geimpfte Person eingestellt werden. Zu den tirol kliniken gehören die Krankenhäuser in Innsbruck, Hall, Natters und Hochzirl.

Die Impfpflicht für neu angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einer Empfehlung von Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP) im August vergangenen Jahres eingeführt worden war, werde aufgehoben, bestätigte Kliniksprecher Johannes Schwamberger einen Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ (Sonntagsausgabe) – mehr dazu in tirol kliniken: Impfung für Anstellung.

Schutzmaßnahmen werden aktualisiert

Man aktualisiere die Covid-19-Schutzmaßnahmen und würde in diesem Zusammenhang den diesbezüglichen Infektionsschutz als zwingende formale Voraussetzung aufheben, hieß es. Allerdings würde bei gleicher Qualifikation die geimpfte Person eingestellt werden. Die Letztentscheidung bleibe allerdings bei der jeweiligen Fachdirektion, betonte Schwamberger.

Weiterhin Maskenpflicht und 3-G-Regel

Man würde Bewerber zudem verstärkt und klar über etwaige Konsequenzen und Auflagen während einer Covid-intensiveren Zeit aufklären. Die Zurücknahme der Impfpflicht habe nichts mit dem derzeit akuten Personalmangel zu tun, wurde betont. An allen Krankenhäusern der tirol kliniken würden zudem nach wie vor die 3-G-Regel sowie die Maskenpflicht gelten.