Impfstation im Zimba Park, Covid Strategie, LR Martina Ruescher
Mathis Fotografie
Mathis Fotografie
Politik

Impfpflicht tritt ab Februar in Kraft

Anfang Februar beginnt österreichweit eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht für Erwachsene. Gut 100.000 Tirolerinnen und Tiroler sind noch nicht geimpft. Die Polizei wird allerdings erst ab Mitte März kontrollieren und Anzeigen ausstellen.

Ist die Impfpflicht in Kraft, gilt sie für alle Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt die Impfpflicht nicht. Ausgenommen sind außerdem Schwangere, Genesene für sechs Monate ab dem Tag der Probennahme ihres positiven PCR-Tests, sowie jeder, der aus medizinischen Gründen keine Impfung bekommen darf.

Diese Ausnahmegründe müssen erfasst werden – was allerdings nur Amtsärzten und Epidemieärztinnen erlaubt ist, beziehungsweise Fachambulanzen von Krankenanstalten. Im Fall einer Schwangerschaft leitet es die Frauenärztin an den Amtsarzt weiter, der das dann im zentralen Impfregister vermerkt.

Viele Impfzertifikate verlieren Gültigkeit

Eines gilt es bereits ab Dienstag zu beachten: Mit 1. Februar 2022 verkürzt sich die Gültigkeitsdauer des sogenannten „Grünen Pass“. Ein CoV-Impfzertifikat mit nur zwei Impfungen oder einer Genesung plus eine Impfung war bisher neun Monate gültig. Ab Februar wird dieser Zeitraum auf sechs Monate verkürzt. Eine Ausnahme gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – mehr dazu in Hunderttausende Impfzertifikate vor Ablauf.

Drei Impfungen oder eine Genesung plus zwei Impfungen bleiben weiterhin neun Monate gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise ebenso weiterhin 270 Tage lang zulässig. Dennoch: Gut 20.000 bis 30.000 Menschen in Tirol dürften mit erstem Februar also plötzlich als nicht ausreichend geimpft gelten, so Landesamtsdirektor Herbert Forster: „Das macht es auch schwieriger, weil diese Menschen dann plötzlich unter das Impfpflichtgesetz fallen.“

Impfzertifikat
ORF
Die „Grüner Pass“-App warnt einen, wenn das Impfzertifikat demnächst abläuft

Die Verkürzung trifft auch viele Inhaberinnen und Inhaber von Skipässen. Tiroler und Vorarlberger Liftbetreiber hatten deshalb bereits am Sonntag Saisonpassbesitzerinnen und -besitzer dazu aufgerufen, sich aufgrund der Verkürzung der Gültigkeitsdauer des „Grünen Passes“ für Nichtgeboosterte noch einmal registrieren zu lassen – mehr dazu in Abgelaufener Impfstatus zieht Skipass mit.

Kontrollen und Anzeigen erst ab Mitte März

Obwohl die Impfpflicht bereits im Februar in Kraft tritt, ist zunächst eine Art „Schonfrist“ vorgesehen, um etwaige ausständige Impfungen noch nachzuholen oder gegebenenfalls eine Ausnahme zu beantragen. Das wird beides bis zum 15. März möglich sein. In dieser Zeit sollen alle Tiroler Haushalte auch Postwurfsendungen mit Informationen zugeschickt bekommen, heißt es.

Nach dem 15. März wird es quasi ernst: Ab da sollen dann auch Kontrollen durch die Tiroler Polizei stattfinden, wie Forster erklärte: „Pro Woche machen wir derzeit rund 40.000 Covid-Kontrollen. Nimmt man noch die Verkehrskontrollen hinzu, gibt es hier viele Möglichkeiten für Kontrollen“. Wird jemand also im Straßenverkehr aufgehalten oder kommt die Polizei wegen einer angeblichen Lärmbelästigung zu einem nach Hause, muss man automatisch auch das gültige Impfzertifikat vorzeigen. Wer keines vorweisen kann, wird bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt und es kommt zu einem Strafverfahren.

Kontrolle Polizei Impfpass
ORF
Die Tiroler Polizei soll die Impfpflicht ab Mitte März exekutieren

Späte Reue als allerletzte Chance

Das Verfahren kann dann jedoch noch eingestellt werden, wenn innerhalb von zwei Wochen doch noch ein gültiges Zertifikat oder ein Ausnahmegrund vorgelegt wird. Mit zwei Impfdosen im Schnellverfahren kann man der Strafe dann also noch entgehen. Zwischen der Erst- und der Zweitimpfung müssen nämlich mindestens zwei Wochen liegen: „Der Bund hat da so eine Art ‚tätige Reue-System‘ eingeführt. Die Idee dahinter ist natürlich, dass man die Menschen zum Impfen bewegen und nicht strafen möchte“, erläuterte der Tiroler Landesamtsdirektor. „Wenn jemand dann guten Willen zeigt und doch beginnen möchte, sich zu impfen, ist das ein gutes Argument, ein Strafverfahren einzustellen.“

Ist das nicht der Fall, werden bis zu 600 Euro Strafe fällig, außer man erhebt begründeten Einspruch. Wird diesem stattgegeben, folgt ein längeres Verfahren – in der nächsten Instanz kann es dann bis zu 3.600 Euro kosten. Wird diese Strafe nicht bezahlt, kommt es zu einer Vollstreckung – also einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Gefängnisstrafen als Ersatz sind im Gesetz keine vorgesehen.

„Automatisierung“ angedacht

Ab Mitte März kann die Bundesregierung auch zwei sogenannte „Erinnerungsstichtage“ pro Jahr definieren. Die Behörde gleicht dann verschiedene Datenbanken miteinander ab. Wer dabei als nicht geimpft aufscheint, soll ein Erinnerungsschreiben erhalten. Dann hat man eine gewisse Frist, der Impfpflicht doch noch nachzukommen. Ist diese Frist ungenutzt verstrichen, soll eine Geldstrafe von bis zu 600 Euro folgen, heißt es.