Feuerwerkskörper
APA/HANS PUNZ
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Private Feuerwerke in der Stadt verboten

Feuerwerkskörper dürfen nicht innerhalb der Innsbrucker Stadtgrenzen abgefeuert werden. Darauf machte man beim Stadtmagistrat aufmerksam und warnte zugleich vor strengen Kontrollen, drohenden Strafen bis zu 3.600 Euro und verwies auf das offizielle Feuerwerk auf der Nordkette.

Regelmäßig würden sich am Silvesterabend viele Innsbruckerinnen und Innsbrucker telefonisch über abgefeuerte Raketen und Knallkörper in der Stadt beschweren, schilderte Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (ÖVP). Allerdings dürften Feuerwerkskörper gar nicht innerhalb der Innsbrucker Stadtgrenzen abgefeuert werden.

Feuerwerkskörper dürfen zwar legal vom einschlägigen Fachhandel verkauft werden, ihr Abschuss ist aber laut dem geltenden Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet grundsätzlich sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Menschenansammlungen verboten. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und bis zu 3.600 Euro Geldstrafe Euro rechnen, sagte der Stadtmagistrat.

Mitglieder der Mobilen Überwachungsgruppe stehen vor einem Feuerwerks-Container
IKM/W. Giuliani
Mitglieder der Mobilen Überwachungsgruppe kontrollieren auch den Verkauf von Feuerwerkskörpern

„Private Feuerwerke in der Stadt nicht mehr zeitgemäß“

Obwohl es das Gesetz erlaubt, habe die Stadt keine weiteren Ausnahmen vom Feuerwerksverbot genehmigt. „Private Feuerwerke in der Stadt sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Ältere Menschen, Tiere und die Umwelt leiden unter dieser Belastung“, stellte Bürgermeister Georg Willi (Grüne) klar.

Die Mobile Überwachungsgruppe der Stadt (MÜG) überwacht und kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Polizei sowohl den Verkauf als auch die geltenden Verbote von Feuerwerkskörpern nach dem Pyrotechnikgesetz.

Feuerwerk auf der Innsbrucker Nordkette wird abgefeuert
Innsbruck Marketing
Um Mitternacht wird das offizielle Feuerwerk auf der Seegrube gezündet

Auch die Landesregierung appellierte, zu Silvester auf Raketen und Knallkörper zu verzichten. Feinstaub und Metalle würden die Luft belasten, Lärm und Licht störten Tiere – mehr dazu in Appell zum Verzicht auf Raketen und Knaller.

Vier Kategorien von Feuerwerkskörpern

Kategorie F1 umfasst Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die in Innenräumen gezündet werden dürfen. Kategorie F2 sind etwa Schweizer Kracher sowie „Piraten“, Knallfrösche und Raketen. Diese dürfen von Personen ab 16 Jahren, aber nur außerhalb des Ortsgebiets abgefeuert werden.

Für die Kategorien F3 und F4 − wirkungsstarke Raketen und Feuerwerksbomben − beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Dafür sind zudem spezielle Fachkenntnisse und eine pyrotechnische Bewilligung erforderlich.

Feuerwehrkskörper
APA/dpa/Maja Hitij

Offizielles Feuerwerk zu Mitternacht auf der Nordkette

Wie das Innsbrucker Stadtmarketing in einer Aussendung erklärte, sei die Wettervorhersage für die letzte Nacht im Jahr vielversprechend, damit stehe einem Feuerwerk auf rund 2.000 Meter Seehöhe um Mitternacht nichts mehr im Wege. Das Feuerwerk wird in einem Livestream übertragen.