Es dürfte in erster Linie der Pandemie geschuldet sein, dass heuer wesentlich mehr Kinder vom Schulunterricht abgemeldet worden sind, vermutet man in der Bildungsdirektion Tirol – mehr dazu in Viele Eltern wollen daheim unterrichten. Im Vorjahr waren lediglich 213 Kinder im häuslichen Unterricht. Doch wer sich dazu entschließt, sein Kind selbst zu unterrichten, muss gewisse Rahmenbedingungen einhalten.
Lerngruppen sind nicht angedacht
Der Unterricht zu Hause ist in erster Linie von Eltern oder nahestehenden Verwandten zu erteilen, so Bildungsdirektor Paul Gappmaier gegenüber ORF Tirol. Das Kind von der Schule abzumelden und dann in eine Lerngruppe zu geben, sei nicht im Sinne des Gesetzgebers. Das würde nämlich in die Nähe einer Privatschule rücken, welche wieder eigenen Regeln unterliegt und deshalb auch in der Form für den häuslichen Unterricht untersagt ist. Umgekehrt sei aber das Recht auf häuslichen Unterricht stark im Gesetz verankert, so Gappmaier.

Kontrollen für Bildungsdirektion schwierig
Den häuslichen Unterricht zu kontrollieren, ist Sache der Bildungsdirektion. In zehn Verdachtsfällen habe es heuer zu Schulbeginn Untersagungen gegeben, die allerdings beeinsprucht und vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden sind, so der Bildungsdirektor. Die Begründung war, dass auf Grund von Mängeln bei der Erhebung eine Endbeurteilung nicht möglich sei.
Tatsächlich ist diese Erhebung, ob im jeweiligen Fall eine Art Privatschulunterricht stattfindet, für die Bildungsdirektion aber schwierig. Allein schon deshalb, weil beispielsweise Kontrollorgane keine gesetzliche Befugnis hätten, Privatgrund zu betreten, erklärt Gappmaier. Er appelliert hier für klarere gesetzliche Rahmenbedingungen, die auch im Bildungsministerium bereits Thema seien.
Aktuell gibt es drei Anzeigen
Nach aktuellen Erhebungen der Bildungsdirektion hätten sich in drei Fällen mittlerweile konkrete Verdachtsmomente ergäben. Diese Fälle seien der Bezirksbehörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden, so der Bildungsdirektor. Grundsätzlich sei es aber ein ständiger Balanceakt zu bewerten, was noch zulässig ist und was nicht, so der Bildungsdirektor.
Mehrheit der Kinder besteht Prüfung
Wenn ein Kind zu Hause unterrichtet wird, muss es am Jahresende eine Prüfung absolvieren. In Tirol gibt dabei die Bildungsdirektion vor, von welcher Schule diese Prüfung abgenommen wird. Rund Dreiviertel der Schülerinnen und Schüler schaffen diese Prüfung in der Regel und dürfen damit weiterhin zu Hause unterrichtet werden. Fällt man bei dieser Prüfung durch, heißt es zurück in die Schule. Im Gespräch ist derzeit auch, dass es künftig schon am Ende des ersten Semesters so eine Überprüfung geben soll, also zur Halbzeit und nicht erst am Ende des Schuljahres.