Zehn bis fünfzehn Fälle von Kunstdiebstahl landen pro Jahr bei der Tiroler Kriminalpolizei, etwa wertvolle, gestohlene Heiligenfiguren aus Gotteshäusern, wie ein Spezialbeamter gegenüber ORF Tirol erklärte, der aus ermittlungstaktischen Gründen namentlich nicht genannt werden darf. Viele dieser Dinge enden früher oder später in den Verlassenschaften von Leuten, die diese Sachen einst gesammelt, gestohlen oder halblegal erworben hätten, hieß es.
Erben erleben böse Überraschung
„Deswegen taucht relativ viel gestohlenes Kulturgut aus Kirchen viel später wieder auf“, so der Ermittler. Erben finden die gestohlenen Werke dann auf der Website des Bundeskriminalamts: „Sie wissen, dass die Sachen seit Jahren bei ihren Großeltern im Haus oder in der Wohnung waren. Wenn sie dann nachschauen, wie viel die Dinge wert sind, entdecken sie, dass es sich dabei um Diebesgut handelt.“

Antiquitätenhändler halten Augen offen
Die Ermittlerinnen und Ermittler arbeiten auch mit Galerien oder Antiquitätengeschäften zusammen: „Sie geben uns dann Hinweise, wenn Menschen Sachen veräußern wollen, die vermutlich aus unrechtmäßigem Besitz sind. Diese Händler sind da sehr vorsichtig, damit sie sich nicht durch den Erwerb solcher Gegenstände der Hehlerei schuldig machen.“
Kirchendiebstähle organisierter Banden sind in Tirol laut Polizei inzwischen deutlich seltener geworden, da der Markt für solche Figuren nicht mehr so groß sei wie etwa noch in den 1980er Jahren und es inzwischen eine umfangreiche Datenbank des Landeskriminalamts gebe.

Hotel-Kunst als illegales Souvenir
Häufiger geworden seien in Tirol dagegen Diebstähle von Gemälden oder Skulpturen aus Hotels, wie etwa jener zweier Statuen eines Telfer Künstlers Mitte August – mehr dazu in Zwei Skulpturen aus Hotel gestohlen. „Da müsste man als Erstes wahrscheinlich bei den Hotelgästen nachfragen, weil viele solche Dinge als Souvenirs mitnehmen“, erklärte der Experte.
Große Diebstähle aus dem Ausland, die quasi „Auftragsarbeiten“ seien, könne man hingegen nur schwer bis kaum nachverfolgen: „Diese Gemälde hängen dann zum Beispiel in irgendeinem Keller, wo sie niemand zu Gesicht bekommt. Sie landen auch nicht auf dem Markt“, weiß der Sonderermittler. „Maximal werden sie unter Sammlern weiterverkauft, die nicht viel Wert auf die Herkunft legen, sondern denen es nur um den Besitz der Objekte geht.“
Hohe Strafen drohen
Wenn man Kunst abseits renommierter Galerien und Antiquitätenhändler erwerbe, solle man sich jedenfalls genau informieren, riet der Beamte. „Liebhaber und Sammler inserieren die Sachen anders als jemand, der etwas gestohlen hat und das nur auf die Schnelle zu Geld machen will. Rückfragen sind hier wichtig. Man sollte die Verkäufer auch um Fotos der angebotenen Ware bitten und diese dann mit gesuchten Kunstwerken in Datenbanken abgleichen.“
Aufgefundenes Diebesgut wird von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Bei Werken über 3.000 Euro, Kunstschätzen einer Religionsgemeinschaft oder Kirche oder Kulturgütern von anerkannter Wertschätzung im wissenschaftlichen, künstlerischen, geschichtlichen oder volkskundlichen Bereich spricht man vom Delikt des „schweren Diebstahls“. Je nach Wert der Beute können dafür bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug verhängt werden.