Die bundesweite Gesetzesnovelle ist auch eine Reaktion auf die gehäuften Morde oder Mordversuche an Frauen durch ihre Partner oder Ex-Partner. In Fällen von häuslicher Gewalt können Gewalttäter aus der Wohnung weggewiesen werden. In Tirol gab es im vergangenen Jahr 715 solche Betretungsverbote – rund 200 mehr als noch im Vor-Corona-Jahr 2019.
Sechs Stunden Beratung
Mit 1. September müssen sich Gefährder, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, beim Psychosozialen Pflegedienst Tirol melden. Dort müssen sie dann innerhalb von 14 Tagen eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung absolvieren. Dabei geht es um die Auseinandersetzung mit dem eigenen, gewalttätigen Verhalten und um Konfliktlösung ohne Gewalt. Auch das klare Aufzeigen rechtlicher Konsequenzen oder das Vermitteln weiterführender Therapien ist inkludiert.

Arbeitsgespräch anlässlich der Gewaltschutznovelle
Gemeinsam mit dem Land und Gewaltschutzeinrichtungen bereitete sich die Exekutive auf die neue Rechtslage vor. Am Donnerstag lud die Landespolizeidirektion Tirol das Land Tirol, den Psychosozialen Pflegedienst Tirol und das Gewaltschutzzentrum als Systempartner anlässlich der Gewaltschutznovelle zu einem Arbeitsgespräch ein.
Zivilcourage ist gefordert
Etwa jedes achte Kind ist von sexuellem Missbrauch betroffen. Fälle von Gewalt würden betroffen machen, besser sei es aber, Betroffenheit durch Mut und Zivilcourage zu ersetzen und einen Verdacht nicht beiseite zu schieben, das betonte vor wenigen Wochen die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Tirol, Eva Pawlata, in „Tirol heute“ – mehr dazu in Missbrauch: Expertin fordert Zivilcourage ein.