Fotograf fotografiert Angeklagten vor Gericht
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Gericht

20 Jahre Haft nach Mord an Ehefrau

Am Landesgericht Innsbruck ist am Mittwoch ein 34-jähriger Mann wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll im Juni des Vorjahres in Imst seine Ehefrau erwürgt und in den Inn geworfen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft meldeten Bedenkzeit an. Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen für schuldig. Mildernd wurde für das Urteil gewertet, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und sich reuig gezeigt hatte. Erschwerend wurde gewertet, dass der Mann bereits einschlägige Vorstrafen gehabt und dass sich seine Gewalt gegen die eigene Ehefrau gerichtet hatte.

Streitereien wegen Geldproblemen

Vor Gericht schilderte der 34-Jährige, dass es seit dem Jahr 2018 immer wieder heftige Streitigkeiten zwischen den Eheleuten gegeben habe. Grund dafür waren immer die finanziellen Probleme des Paares. In der Tatnacht war es dann wieder zu einem heftigen Streit gekommen. Seine Frau habe ihn beschimpft, und er wollte das einfach nicht mehr hören, sagte der 34-Jährige. Nach gegenseitigen Handgreiflichkeiten habe er schließlich ihren Hals gefasst und zugedrückt, sagte der Angeklagte unter Tränen aus.

Angeklagter vor Gericht
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Der Angeklagte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt

„Ich habe zugedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegt hat. Wie lange das war, weiß ich nicht“, schilderte der Beschuldigte. Dann habe er zu ihr gesagt, dass sie wieder aufstehen soll und jetzt keinen Blödsinn machen soll. „Aber sie hat sich nicht mehr gerührt“, schluchzte der 34-Jährige. Weil ihre Augen offen waren, habe er ihr dann noch einen Polster auf das Gesicht gelegt.

Dass das Würgen des Halses nicht todesursächlich war, habe er erst viel später aus der Anklageschrift erfahren, beteuerte der Angeklagte. Anschließend habe er den leblosen Körper in sein Auto gebracht und sei zum Inn gefahren. An einer Brücke habe er sie dann in den Fluss geworfen.

Nach Tat Nachrichten vom Handy der Frau verschickt

Die 31-Jährige galt zunächst als verschwunden. Der Angeklagte selbst hatte sie als vermisst gemeldet und zuvor noch Nachrichten von ihrem Handy verschickt, die auf einen Selbstmord hindeuten sollten. Sowohl die Schwester, als auch die beste Freundin des Opfers hätten aber gesagt, dass an den Nachrichten etwas nicht stimme, weil die 31-Jährige so nicht schreibe, erklärte die Staatsanwältin. Erst einige Tage nach der Tat, als der Druck aus dem familiären Umfeld auf den 34-Jährigen immer größer wurde, legte er schließlich ein Geständnis ab – mehr dazu in Frau in Imst getötet: Mann festgenommen

„Ihnen sitzt ein gebrochener Mensch voller Selbstverachtung gegenüber“, sagte Verteidiger Markus Abwerzger in seinem Eröffnungsplädoyer in Richtung der Geschworenen. Die Leiche der 31-Jährigen wurde schließlich erst mehr als eine Woche nach ihrem Verschwinden im Inn gefunden – mehr dazu in Gefundene Leiche ist getötete Ehefrau.

Demonstration gegen Femizide vor Landesgericht

Der Verein Frauen*vernetzung organisierte indes am Prozesstag vor dem Landesgericht einen Protesttag gegen Femizide. Es wurde ein Infotisch mit Broschüren und Flyern zum Thema Gewalt an Frauen aufgestellt. Am Nachmittag fand eine Demonstration statt, die vor dem Landesgericht startete.