Angeklagter sitzt am Stuhl
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Gericht

15 Jahre Haft wegen Mordversuchs

Wegen versuchten Mordes hat sich ein Lkw-Fahrer vor Gericht verantworten müssen. Am Donnerstag wurde er nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er soll vor mehr als einem Jahr am Autobahnrastplatz bei Inzing (Bezirk Innsbruck-Land) einen anderen Lkw-Fahrer schwer verletzt haben.

Das Urteil der Geschworenen am Donnerstagabend fiel einstimmig aus. Das Strafmaß wegen Mordversuchs von 15 Jahren wurde mit den schweren Verletzungen und Folgeschäden begründet, die das Opfer erlitten hatte.

Zwei blutverschmierte Lkw-Fahrer

Als die Polizisten im Oktober 2019 am Autobahnparkplatz eintrafen, trafen sie die zwei Lkw-Fahrer aus Polen von Kopf bis Fuß blutverschmiert an. Blut befand sich damals auch auf der Ladefläche eines Lkws – mehr dazu in Schwere Körperverletzung am Autobahnparkplatz.

Die Lkws der Polen
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Die Lkws der Polen am Autobahnparkplatz

Klar war damals, dass sich die beiden Männer untertags mit zwei weiteren betrunken hatten. Sie wollten auf dem Parkplatz trinkend die Wochenendruhe verbringen. Als sich damals zwei von ihnen schlafen legten, blieben der Angeklagte und das spätere Opfer übrig. Gegen 21.00 Uhr vernahmen die anderen in ihren Kabinen ein Wimmern, einen Schrei und einen Aufprall. Sie fanden das Opfer blutüberströmt am Boden liegend, mit einem offenen Schädel-Hirn-Trauma vor, wie die Staatsanwaltschaft am Montag vor Gericht ausführte. Der Angeklagte sei aggressiv gewesen und habe damals keine Erste Hilfe geleistet.

Angeklagter schildert andere Sicht der Vorgänge

Der Angeklagte stellte die Vorkommnisse vor Gericht anders das. Er habe einen Schlag gegen den Kopf bekommen, beim Fallen sei ein Zahn ausgebrochen. Als er wieder zu sich kam, hätten die beiden dann gerauft, wie das eben zwei betrunkene Männer tun würden. Er habe gegen den Kollegen getreten, räumte er ein.

Er zeigte auch viele Erinnerungslücken. So konnte er die Frage der Richterin, wie es zu den schweren Kopfverletzungen des Opfers und den Schnitten am Hals kam, nicht beantworten.

Anwalt stellt Mordversuch in Frage

Er habe sich in dem vorangegangenen Streit beleidigt gefühlt, es sei um Gefängnisaufenthalte gegangen. Sein Kontrahent hätte ihn als einen Niemand dargestellt, so der Angeklagte.

Dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe, räumte auch der Anwalt ein. Der Angeklagte habe Rot gesehen. Diesbezüglich zeigte sich der Angeklagte geständig. Ob es ein Mordversuch war, stellte der Anwalt aber in Frage. Am Donnerstag stimmten die Geschworenen einstimmig für Mordversuch.